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Altersdiskriminierung durch Eigenbedarfskündigung?

Das LG Frankfurt hat am 23.08.2011 - 2-11 S 110/11 - über eine Eigenbedarfskündigung entschieden, die durchaus unterschiedliche Einschätzungen auslösen kann.

Zum Sachverhalt:
Der klagende Vermieter hat 1996 eine Eigentumswohnung erworben, in der der beklagte Mieter seit 1971 lebt. Er ist 84 Jahre alt, multipel erkrankt und schwer behindert. Der Grad der Schwerbehinderung beträgt 100. Darüber hinaus ist er pflegebedürftig. Die Schwerbehinderung beruht auf einem vor 34 Jahren erlittenen Darmkrebs. Auf Grund eines Bandscheibenvorfalls vor 34 Jahren besteht eine Gehbehinderung. Infolge eines Rückenmarkinfarkts ist die linke Hand gelähmt; aktuell beginnt die rechte Hand steif zu werden. Der Pflegedienst wird von seinem Sohn, der ebenfalls in der Wohnung lebt, erbracht.

Das Gericht hat die Eigenbedarfskündigung als wirksam erachtet und die Entscheidung auf folgende Umstände gestützt: Die Größe der derzeit vom Kläger angemieteten Wohnung betrage nur 54m². Dies sei für die Eheleute und ihre beiden Kinder nicht ausreichend, während die streitgegenständliche Wohnung mit einer Größe von 68m² erheblich größer und damit geeignet sei, den Kindern eine bessere Entwicklung zu ermöglichen. Die Wohnung befinde sich darüber hinaus in der Nähe der Schule der beiden Kinder und der Weg zur Arbeit habe sich für den Kläger verkürzt. Die Nutzung der eigenen Wohnung trage darüber hinaus zu einer Verbesserung der finanziellen Verhältnisse bei. Der Vermieter sei nicht in der Lage, eine vergleichbare Wohnung anzumieten.

Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus, dass es nicht verkenne, dass das hohe Lebensalter des Mieters, die lange Wohndauer und insbesondere die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein besonderes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses begründe und dessen Beendigung deshalb eine erhebliche Härte für den Mieter darstelle. Bei einer Abwägung des Interesses des Klägers an der Erlangung der Wohnung und des Interesses des beklagten Mieters am Fortbestand des Mietverhältnisses überwiege jedoch das Interesse des Klägers, sodass das Bestandsinteresse des Mieters zurücktreten müsse. Dabei habe das Gericht insbesondere berücksichtigt, dass der vom klagenden Vermieter gewünschte Umzug in die eigene Wohnung für die weitere Entwicklung seiner beiden Kinder förderlich sei. Dagegen sei das Gericht nicht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Umzug des Mieters zu einer drastischen dauerhaften Verschlechterung seiner Lebenssituation bzw. einer akuten Gefährdung seiner Gesundheit oder gar seines Lebens führe.

Trotz seines Alters und der erheblichen Leiden (die zum Teil schon seit Jahrzehnten bestehen) sei der beklagte Mieter noch ausreichend mobil und orientiert, sodass ihm ein Umzug in ein geeignetes Wohnumfeld zumutbar sei. Um die Härte abzufedern, die der Umzug für den Beklagten bedeute, sei es angemessen, die bereits in erster Instanz gewährte Räumungsfrist nochmals um 2 Monate zu verlängern.

Das Landgericht Frankfurt hat bei alledem wohl verkannt, dass der beklagte Mieter vergeblich nach einer Ersatzwohnung suchen wird. Es hat den Blick vor der Tatsache verschlossen, dass sich Vermieter angesichts großer Nachfrage im Großraum Frankfurt ihre Mieter "raussuchen" können und der alte Herr voraussichtlich der Obdachlosigkeit anheim fallen wird, wenn er, was ihm wirtschaftlich nicht möglich sein dürfte, keinen Platz in einem Pflegeheim erhält.

Es wird häufig - zu Recht - beklagt, dass das Mietrecht zu mieterfreundlich sei. Aber es gibt offensichtlich auch Auswüchse in die "andere" Richtung. Es hört sich deshalb etwas zynisch an, wenn das Gericht feststellt, dass der Widerspruch des multipel erkrankten Mieters gegen die Kündigung durch ein vorrangiges Mieterinteresse daran - so wörtlich - "überlagert" sein könne, weil sich der gewünschte Umzug in die eigene - größere - Wohnung für die weitere Entwicklung der beiden Kinder des Vermieters - ebenfalls wörtlich - als "äußerst vorteilhaft" erweise.

 

 

 

IVD-Marktbericht: Wohnungsmieten in München erreichen erneut Rekordwerte

Im Bayern-Trend dagegen stabile bis leicht rückläufige Mietpreise

Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 20.12.2011 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Marktbericht "Wohnimmobilien-Mietobjekte Herbst 2011 Bayern" vorgestellt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Mietpreise sowie Markttrends auf dem bayerischen Mietmarkt und kann über www.ivd-sued.net erworben werden.

"Im Herbst 2011 kam es in München zu weiteren Anstiegen des Mietpreisniveaus und somit zu erneuten Rekordwerten", so Prof. Stephan Kippes. "Diese Beobachtung erstreckt sich auf alle Segmente des Mietmarktes. Wobei hier festzustellen ist, dass die Wohnungsmieten etwas verhaltener steigen als beispielsweise die Mieten für Häuser sowohl aus dem Bestand als auch Neubau. Diese weisen im Herbst 2011 deutliche Anstiege auf."

Stetig steigende Mieten und eher marginal steigende Realeinkommen, gestalten die Suche nach bezahlbarem Wohnraum schwierig. Die nach wie vor niedrigen Baufertigstellungszahlen und der Zuwanderungsdruck in die Region München werden diesen Effekt noch verstärken und zum einem zu Angebotsengpässen und zum anderen zu weiterhin steigenden Mieten führen.

"Um die Wohnungsprobleme in München zu lindern ist eine Mischung aus verschiedenen Strategien wichtig", so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, "eine Einzelmaßnahme löst das Problem bei weitem nicht. Zum einen ist es notwendig eine Nachverdichtung innerhalb bereits bestehender Bebauung zu betreiben. Dies kann durch die Schließung von Baulücken, durch Abriss und Neubau größerer Wohngebäude oder Aufstocken bei vorhandenen Bauten erfolgen. Dabei geht es um sozialverträgliche Nachverdichtung und nicht um die Maximalbebauung. Zum anderen sollte, dort wo es von der Lage sinnvoll ist, versucht werden die ungenutzten Gewerbeflächen im Stadtgebiet in eine Wohnnutzung zu überführen. In München gibt es bereits positive Beispiele: So soll etwa auf dem ehemaligen Knorr-Gelände sowie der Funk-Kaserne statt einer geplanten Gewerbenutzung Wohnbebauung dominieren. Ebenfalls wichtig für die Entspannung der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt wären positive Impulse im Umland."

Die Mietpreissteigerungen liegen in München im Herbst 2011 bei den Altbauwohnungen bei +1,5 %, Bestandswohnungen +1,6 %, neuerrichteten Wohnungen +1,4 %. Die Häuser zur Miete weisen folgende Preiserhöhungen auf: Reihenmittelhäuser/Bestand +1,9 %, Reihenmittelhäuser/Neubau +3,5 %, Doppelhaushälften/Bestand +3,2 % und die Doppelhaushälften/Neubau +3,6 %.

Für den guten Wohnwert werden in München bei den Altbauwohnungen derzeit im Durchschnitt 13,70 €/m² bezahlt. Die Mieten für Wohnungen aus dem Bestand liegen bei 12,70 €/m² und für Neubauwohnungen bei 14,00 €/m². Ein Reihenmittelhaus/Bestand zur Miete kostet im Herbst 2011 durchschnittlich 1.650€/Objekt und ein Reihenmittelhaus/Neubau 1.770 €/Objekt. Das Mietpreisniveau für Doppelhaushälften/Bestand liegt bei durchschnittlichen 1.940 €/Objekt und für Doppelhaushälften/Neubau bei 2.300 €/Objekt.

"In den letzten Jahren waren die Wohnungsmieten in Bayern kontinuierlich steigend", so IVD Süd - Vorstandsmitglied Martin Schäfer. "Der Höhepunkt wurde im Herbst 2010 erreicht, als die Wohnungsmieten Rekordwerte erreichten. Nach einer stabilen Phase im Frühjahr 2011 gehen die Mieten im Herbst 2011 nun auf hohem Niveau leicht zurück."

Im Vergleich zum Frühjahr 2011 verzeichnen die Mieten für Altbauwohnungen im Herbst 2011 bayernweit einen Rückgang von -1,7 %, für Mietwohnungen aus dem Bestand -0,9 % und für neuerrichteten Wohnungen -1,4 %. Auch die Mieten für Reihenmittelhäuser/Bestand und Doppelhaushälften/Bestand gaben im Herbst 2011 um -2,7 % bzw. -2,9 % nach. Lediglich bei den neuerrichteten Reihenmittelhäusern (+2,4 %) sowie Doppelhaushälften (+2,8 %) konnten steigende Mieten festgestellt werden.

In Oberbayern konnte ähnlich dem Bayerntrend die steigende Tendenz bei den neugebauten Reihenmittelhäusern (+2,2 %) und Doppelhaushälften/Neubau (+2,9 %) sowie Doppelhaushälften/Bestand (+4,2 %) beobachtet werden. Die Wohnungsmieten sind dagegen im Herbst 2011 gegenüber dem Frühjahr 2011 leicht sinkend. So verzeichnen die Mieten für Altbauwohnungen einen Rückgang von -1,7 %, Bestandswohnungen -0,6 %, die neuerrichteten Wohnungen -1,5 % sowie für Reihenmittelhäuser/Bestand -3,1 %.

Nürnberg
Die leistungsfähige Wirtschaftsstruktur, hohe Lebensqualität und ausgezeichnete Infrastruktur sorgen für die stetig steigenden Einwohnerzahlen und somit für Wohnraumnachfrage in Nürnberg. Zu den gut nachgefragten Mietobjekten gehören insbesondere kleinere Wohnungen, die speziell von Studenten nachgefragt werden. Während sich in den vergangenen Jahren große und hochwertige Objekte einer großen Beliebtheit erfreuten, ist derzeit gerade hier eine längere Vermarktungsdauer festzustellen.

Augsburg
Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und relativ moderate Preise machen das Wohnen in Augsburg attraktiv. Der starke Anstieg des Mietpreisniveaus im Frühjahr 2011 konnte im Herbst 2011 jedoch nicht bestätigt werden. Die Mietpreise bei den meisten Marktsegmenten blieben stabil. Lediglich die neuerrichteten Wohnungen (+0,4 %), Reihenmittelhäuser/Neubau (+1,6 %) sowie Doppelhaushälften/Bestand (+1,4 %) hatten leichte Anstiege zu verzeichnen.

Rosenheim
Gesucht werden vor allem Wohnungen und Häuser im Stadtgebiet und weniger in ländlichen Regionen. Dabei sind zeitgemäße Ausstattungen mit entsprechenden energetischen Werten wichtig.

Zukünftig kann davon ausgegangen werden, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft. Die Neubauaktivitäten im Stadtgebiet waren bis vor kurzem nur marginal. Die Wohnungsmietpreise liegen bei den Mietwohnungen aus dem Bestand bei 7,50 €/m² und bei den neuerrichteten Wohnungen bei 9,10 €/m² (jeweils auf den guten Wohnwert bezogen).

Bamberg
Die anhaltend starke Nachfrage nach Wohnimmobilien durch Zuzug sowie die wachsende Zahl von Studenten haben etwa beginnend mit dem 3. Quartal 2009 zunehmend zu massiven Engpässen geführt. Die Hauptnachfrage konzentriert sich aktuell auf innerstädtisch oder zentrumsnah gelegene Wohnungen mit 1 bis 3 Zimmern aller Ausstattungsqualitäten. Bedingt durch den starken Anstieg der Studentenzahl kann die Nachfrage für diese Zielgruppe nicht bzw. nur stark eingeschränkt bedient werden. Ein Ausweichen auf weiter entfernte Umlandgemeinden ist für Studenten derzeit nicht zu umgehen. Aktuell ist in Bamberg ein ausgeprägter Vermietermarkt anzutreffen.

Ingolstadt gehört zu den wirtschaftsstärksten Standorten mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquote in Bayern. Aufgrund eines hohen Zuzugs der Bevölkerung bleibt die Nachfrage nach Wohnimmobilien ungebrochen hoch. Dies spiegelt sich in einem steigenden Kauf- und Mietpreisniveau wider. So verzeichnet Ingolstadt auch im Herbst 2011 bei fast allen Objekten (bis auf die neuerrichteten Doppelhaushälften) einen Anstieg der Mieten.

Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD - Marktforschungsinstituts, von folgenden Trends:

  • In den ersten drei Quartalen 2011 wurden in Bayern insgesamt 34.366 Wohnungen genehmigt. Somit lag die Veränderung zur Vorjahresperiode bei +24,6 %. Den Berechnungen des IVD-Instituts zur Folge steigt die Zahl der Baugenehmigungen bis Ende des Jahres auf etwa 45.760 und wird somit etwa 20,6 % über dem Vorjahresergebnis liegen.
  • Die Entwicklung der Bevölkerungszahl wird regional sehr unterschiedlich ausfallen. Oberbayern kann als einziger Regierungsbezirk in Bayern in den nächsten 20 Jahren mit einem Anstieg der Einwohnerzahl von +6,8 % rechnen. Während die Regierungsbezirke Niederbayern (-2,0 %), Schwaben (-1,7 %) und Mittelfranken (-1,4 %) eine stabile bis leicht rückläufige Entwicklung aufweisen, gehen die Zahlen in der Oberpfalz (-3,7 %), Unterfranken (-5,8 %) und Oberfranken (-10,2 %) bis 2030 deutlich stärker zurück.
  • Die Zahl der Privathaushalte in Bayern wird in den nächsten zwanzig Jahren voraussichtlich um +6,8 % zunehmen. Wie die neue Haushaltsvorausberechnung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zeigt, wird der Anstieg der Gesamtzahl der Privathaushalte vor allem durch die zunehmende Anzahl der Einpersonen- und Zweipersonenhaushalte getragen. So steigt der Anteil der Einpersonenhaushalte von 40,0 % im Jahr 2010 auf ca. 43,0 % im Jahr 2030. Betrug der Anteil der Zweipersonenhaushalte 2010 in Bayern etwa 32,0 %, steigt dieser Wert bis 2030 voraussichtlich auf rund 36,0 %.
  • Im Zeitraum zwischen 1991 und 2011 legten die Mieten in den Großstädten durchschnittlich um +1,2 % zu. Der amtliche bayerische Mietenindex stieg in diesem Zeitraum im Schnitt jährlich um +2,4 %.
  • Die Wohnungskaltmiete verzeichnete in Bayern zwischen 2005 und Oktober 2011 einen Anstieg um +10,8 %. Im Vergleich zu 2005 haben die Kosten für Strom und Gas die stärksten Anstiege zu melden. Gegenüber 2005 legten die Preise im Oktober 2011 um beachtliche +40,8 % zu.

 

 

Wenn sich der Verkäufer die Angaben des Maklers im Exposé zurechnen lassen muss

Eine Aufsehen erregende Entscheidung des OLG Hamm, die man bei einem Verkauf von Immobilien über Makler unbedingt im Visier haben sollte:

Zum Sachverhalt: Die Kläger kauften von den Beklagten durch Vertrag vom 25.09.2008 unter Gewährleistungsausschluss ein Zweifamilienhausgrundstück. Mit der Klage verlangen sie die Rückabwicklung des Vertrags, weil die von den Beklagten veranlasste Angabe des Baujahres "1950" im Maklerexposé falsch gewesen sei. Tatsächlich sei das Haus, wie die Beklagten gewusst hätten, schon ca. 1929 erbaut worden.

Das LG hat der Klage nach Zeugenvernehmung stattgegeben. Die Berufung war erfolglos.

Gründe: Das Landgericht hat den Klägern einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 165.000 Euro Zug um Zug gegen Rückübertragung des lastenfreien Grundstücks zuerkannt.

Das verkaufte Grundstück sei mit einem Sachmangel im Sinne von § 434 BGB behaftet. Dass das tatsächliche Baujahr des Hauses, also der Zeitpunkt der ursprünglichen Errichtung seines Rohbaus ca. das Jahr 1929 ist, ist in der Berufungsinstanz nicht mehr streitig.

Dem stehe die Angabe in dem Maklerexposé gegenüber, das Haus stamme aus dem Baujahr 1950. Da das Exposé nicht inhaltlich Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen geworden sei, handelt es sich dabei zwar nicht um eine vereinbarte Sollbeschaffenheit und erst recht nicht um eine Beschaffenheitsgarantie. Das veröffentlichte Exposé eines vom Verkäufer betrauten Maklers stelle jedoch unter der Geltung des neuen Schuldrechts eine öffentliche Äußerung eines Verkäufergehilfen im Sinne des § 434 I 3 BGB dar mit der Folge, dass die in ihm enthaltenen Angaben eine zu erwartende Sollbeschaffenheit gem. § 434 I 2 Nr. 2 BGB begründen. Das sei hier der Fall. Die Maklerfirma M sei, wie die Erwähnung eines entsprechenden Provisionsanspruchs in § 10 I 3 des Kaufvertrags zeige, jedenfalls auch für die Beklagten tätig geworden; eine Veröffentlichung ihrer Exposés erfolgte ausweislich der am unteren Rand angegebenen Adresse unter anderem im Internet.

Der durch das veröffentlichte Exposé begründeten Beschaffenheitserwartung stehen auch nicht die Vertragsklauseln entgegen, wonach das Objekt verkauft worden ist "wie es liegt und steht" und keine "Garantien" abgegeben worden seien. Hierbei handle es sich lediglich um allgemein gehaltene Formulierungen, mit denen üblicherweise der Gewährleistungsausschluss und/oder das Fehlen von Beschaffenheitsvereinbarungen oder -Garantien bekräftigt werde.

Die Abweichung der Ist- von der zu erwartenden Sollbeschaffenheit sei ferner nicht so geringfügig, dass sich die Kläger auf sie nicht berufen könnten. Insbesondere ergibt sich das entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus dem Umstand, dass das Gebäude im Jahre 1975 grundlegend saniert worden sein mag.

Auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss können sich die Beklagten nicht berufen, weil sie den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für die Bejahung von Arglist im Rechtssinne genüge es, wenn der Verkäufer die Unrichtigkeit der von ihm gemachten Angabe im Sinne bedingten Vorsatzes billigend in Kauf nehme. Das sei dann der Fall, wenn er die Angabe "ins Blaue hinein" gemacht habe, das heißt ohne eine Tatsachengrundlage für sie zu haben. Zutreffend habe das LG hierfür darauf abgestellt, dass die Beklagten eine Tatsachengrundlage für die Annahme, das Haus sei tatsächlich erst 1950 erbaut worden, nicht angegeben haben.

Schließlich sei Arglist auch nicht deshalb zu verneinen, weil es sich bei der "ins Blaue hinein" bzw. ohne Tatsachengrundlage gemachten Angabe nicht um eine unmittelbar an den Vertragspartner gerichtete Erklärung gehandelt habe, sondern die Angabe nur mittelbar über die Veröffentlichung durch die Maklerfirma zu einem Sollbeschaffenheitsmerkmal geworden ist. Der Umstand, dass die Maklerfirma die erhaltene Baujahresinformation in ihr Exposé aufnehmen und dieses sodann veröffentlichen würde, sei nämlich von den Beklagten ebenfalls zumindest billigend und damit bedingt vorsätzlich in Kauf genommen worden. Denn dies sei gerade der typische, auf der Hand liegende Zweck, zu dem sich ein Makler von einem Verkaufsinteressenten nähere Angaben zu dem Verkaufsobjekt machen lasse.

Der Leitsatz der Entscheidung lautet nach alledem folgerichtig:
Die unrichtige Angabe des Baujahrs eines verkauften Hauses in einem veröffentlichten Maklerexposé begründet unter dem Gesichtspunkt der Beschaffenheitserwartung (§ 434 I 2 Nr. 2 S. 3 BGB) einen Sachmangel, für den der Verkäufer trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist haftet, wenn er dem Makler die Information ohne tatsächliche Grundlage ("ins Blaue hinein") erteilt hatte. OLG Hamm vom 29.04.2010 - 22 OU 127/09.


 

 

IVD-Marktbericht: Anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern

München: Steigende Preistendenz bei allen Objekttypen

Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 31.05.2011 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Marktbericht "Wohnimmobilien-Kaufobjekte Frühjahr 2011 Bayern" vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Preise sowie Markttrends auf dem bayerischen Kaufimmobilienmarkt und kann über
www.ivd-sued.net erworben werden.

"Nach wie vor bleibt die Immobilie ein gefragtes Anlageobjekt", so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, "Selbstnutzer und Anleger setzen hierbei auf den Inflationsschutz. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um neue oder gebrauchte Immobilien handelt. Vielfach, das gilt speziell für städtische Bereiche, kann die Nachfrage kaum gedeckt werden."

Bereits im Herbst 2010 meldete das IVD-Institut auf dem bayerischen Wohnimmobilienmarkt bei den einzelnen Marktsegmenten Preisanstiege bis zu +9,0 %. Im Frühjahr 2011 hat dieser starke Aufwärtstrend etwas nachgelassen.

"Ausgehend von der guten Wohnlage bzw. dem guten Wohnwert", so IVD-Vorstandsmitglied Günther Gültling, "verzeichneten die Immobilienpreise in Bayern im Frühjahr 2011 bei allen Objekttypen außer Baugrundstücken leichte Preissteigerungen."

"Die Kaufpreise für freistehende Einfamilienhäuser legten", so Prof. Stephan Kippes, "im Bayern-Trend im Vergleich zum Herbst 2010 um +3,3 %, für Reihenmittelhäuser um +1,4 %, für Doppelhaushälften um +1,1 % zu. Die Eigentumswohnungen aus dem Bestand wiesen einen Preisanstieg in Höhe von +1,0 % und neuerrichtete Eigentumswohnungen von +1,1 % aus. Lediglich Baugrundstücke meldeten leichte Rückgänge des Preisniveaus. Die Baugrundstückspreise für Einfamilienhäuser gingen um -2,4 % und die Baugrundstückspreise für Geschossbau um -2,3 % zurück."

Auch in Oberbayern konnte im Frühjahr 2011 bei allen Objekttypen - einzige Ausnahme Baugrundpreise für Einfamilienhäuser (-0,4 % im Vergleich zum Herbst 2010) - ein Anstieg der Preise beobachtet werden. Im Vergleich zu Gesamtbayern fiel in Oberbayern jedoch der Anstieg im Frühjahr 2011 deutlich höher aus. So nahmen die Baugrundpreise für Geschossbau um +2,6 %, freistehende Einfamilienhäuser um +6,0 %, Reihenmittelhäuser um +3,7 %, Doppelhaushälften um +4,4 % zu. Die Preise für Eigentumswohnungen/Bestand verzeichneten einen Anstieg von +6,5 % und für Eigentumswohnungen/Neubau von +3,3 %.

Zu den wichtigsten Kriterien beim Immobilienerwerb gehören Lage, Ausstattung sowie der energetische Zustand des Gebäudes. Besonders hohe Nachfrage herrscht bei den hochwertigen Objekten in guten Lagen. Außerdem konnte eine starke Nachfrage im Segment individueller Hausbau festgestellt werden.

Die Nachfrage nach Wohnraum in München ist ungebrochen hoch, das Angebot ist demgegenüber eher karg. Im Frühjahr 2011 weisen alle Objekttypen und Wohnwerte wie schon im Herbst 2010 eine steigende Tendenz auf.

Bei den Reihen- und Doppelhäusern verlief die Entwicklung im Bereich Neubau etwas moderater. Hier sind die Preise in durchschnittlichen und guten Wohnlagen leicht gestiegen. Auch die Preise für Bestandsimmobilien liegen insgesamt betrachtet leicht über den Vorjahreswerten. Die Kaufpreise für freistehende Einfamilienhäuser aus dem Bestand nahmen um +4,5 %, für Doppelhaushälften/Bestand um +3,0 %, für Reihenmittelhäuser/Bestand um +3,1 % zu. Preisanstiege bei den Eigentumswohnungen aus dem Bestand und neuerrichteten Wohnungen liegen entsprechend bei +1,6 % und +2,5 %. Einen deutlich höheren Anstieg verzeichneten die Baugrundstücke für Geschossbau (+6,7 %) sowie die Grundstücke für Einfamilienhäuser (+5,4 %).

Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, von folgenden Trends:

  • In Bayern konnte 2010 nach Berechnungen des IVD-Instituts ein Immobilienumsatzvolumen in Höhe von 29,71 Mrd. € erzielt werden. Die höchsten Werte meldeten Oberbayern mit 15,2 Mrd. € (3.475 € je Einwohner) gefolgt von Schwaben mit 3,5 Mrd. € (1.960 € je Einwohner) und Niederbayern mit 2,95 Mrd. € (2.482 € je Einwohner).
  • In München wurde 2010 ein Geldumsatz von insgesamt 7,6 Mrd. € (Quelle: Gutachterausschuss) erzielt. Somit wurde der Vorjahreswert um +18 % übertroffen. Historisch gesehen ist dies ein überdurchschnittlich hohes Ergebnis, welches jedoch unter den Boomjahren 2006 und 2007 liegt. Im 1. Quartal 2011 kam es zum Rückgang der Anzahl der Verkäufe und der Umsätze bei den bebauten und unbebauten Wohnbaugrundstücken verglichen mit dem 1. Quartal 2010. Dies ist aber nicht als Rückgang der Nachfrage nach Wohnimmobilien in München zu deuten. Die Ursache dieser Entwicklung liegt darin begründet, dass in vielen Segmenten der Markt nahezu leergefegt ist.
  • Zum ersten Mal seit 2006 konnte 2010 in Bayern auf sehr niedrigem Basiswert eine leicht steigende Zahl der Baugenehmigungen verzeichnet werden. Insgesamt wurden im Jahr 2010 37.962 Wohneinheiten genehmigt. Im Vergleich zum Vorjahr legte dieser Wert um +20,1 % oder 6.341 Wohnungen zu.
  • Auch die Zahl der Baufertigstellungen verzeichnete, ebenfalls auf sehr niedrigem Basiswert, leichte Zuwächse. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 29.365 Wohnungen fertig gestellt. Somit liegt die Veränderung zum Vorjahr bei +6,9 %.
  • In allen untersuchten bayerischen Großstädten lag der Baugrundanteil im Frühjahr 2011 über 50,0 %. Die höchsten Werte verzeichnen Ingolstadt mit 72,0 %, München und Nürnberg mit 67,0 %. Den niedrigsten Baugrundanteil weist Würzburg mit 52,0 % aus. In Regensburg, Erlangen und Augsburg liegt der Baugrundanteil aktuell bei 55,0 %.
  • Im April 2011 gab die Deutsche Bundesbank einen vorläufigen durchschnittlichen Zins für grundschuldgesicherte Darlehen heraus. Bei einer Laufzeit von über 10 Jahren lag der Zinssatz im Februar 2011 bei 4,15 % (Januar 2011: 4,06 %). Die Zinshöhe der Kredite mit einer Zinsbindungsdauer von 1 bis 5 Jahren lag bei 3,60 % (Januar 2011 3,43 %). Der effektive Zinsunterschied zwischen einem Darlehen mit einer kurzfristigen und langfristigen Zinsbindung betrug im Februar 2011 vorläufig 0,55 Prozentpunkte. Obwohl die Bauzinsen wieder langsam steigen, sind es historisch gesehen immer noch sehr günstige Kreditkonditionen.

Weitere ausführliche Informationen über Entwicklungen und aktuelle Preise können dem Marktbericht Wohnimmobilien Kaufobjekte Frühjahr 2011 entnommen werden. Der Bericht wird weiterhin durch umfangreiche Grafiken ergänzt. Er kann beim IVD Institut (Gabelsbergerstr. 36, 80333 München, Tel. 089/29082020, institut@ivd-sued.net) oder im Online-Shop www.ivd-sued.net erworben werden.


 

 

 

IVD Süd legt CityReport Aschaffenburg 2011 vor

Stabiles bis leicht steigendes Preisniveau bei allen Marktsegmenten

Das Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat in Aschaffenburg die aktuelle Entwicklung der Immobilienpreise untersucht. Der Bericht kann beim IVD-Institut - Gesellschaft für Immobilienmarktforschung und Berufsbildung mbH im Internet unter www.ivd-sued.net bezogen werden.

„Die Stadt Aschaffenburg zeichnet sich durch einen eher ausgeglichenen Markt mit einem lagebedingten Nachfrageüberhang aus.", so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD Marktforschungsinstituts, „Im Vergleich zum Vorjahr konnte im Herbst 2010 ein stabiles bis leicht steigendes Preisniveau in allen Marktsegmenten festgestellt werden."

Bei den Eigenheimen im Bereich zwischen 150.000 €/Objekt und 220.000 €/Objekt kann die hohe Nachfrage nicht befriedigt werden. Dies schließt auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften ein. Ein- bis Zweifamilienhäuser des gehobenen Preissegments sind insbesondere dann stark nachgefragt, wenn es sich um sogenannte Top-Lagen handelt. In der Preisklasse zwischen 220.000€/Objekt und 350.000€/Objekt gibt es einen eher ausgeglichenen Markt mit einem lagebedingten Nachfrageüberhang.

Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Eigentumswohnungen in guten bis sehr guten Lagen in der Altstadt oder am Godelsberg ist trotz eines hohen Preisniveaus unverändert hoch. Das Angebot an kleineren 1- bis 2-Zimmer Wohnungen ist ausreichend vorhanden, die Nachfrage in diesem Segment ist jedoch nur durchschnittlich.

Die Preise für Eigentumswohnungen aus dem Bestand liegen in Aschaffenburg im Durchschnitt zwischen 790 €/m² (einfacher Wohnwert) und 2.000 €/m² (sehr guter Wohnwert). Der Kaufpreis für eine Neubauwohnung liegt im Durchschnitt bei 1.800 €/m² (guter Wohnwert).

Die Preise für Einfamilienhäuser liegen durchschnittlich bei 328.000 €/Objekt, für Doppelhaushälften bei 255.000 €/Objekt und für Reihenmittelhäusern bei 220.000 €/Objekt (jeweils auf den guten Wohnwert bezogen).

„Der Aschaffenburger Mietmarkt zeichnet sich durch ein geringes Angebot aus.", so Ralf Staab, Regionalbeirat des IVD Süd e.V., „Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist nach wie vor größer, als das Angebot, mit Tendenz zur ausgeglichenen Marktlage. Hier ist zu beobachten, dass zunehmend hochwertige, energetisch gut ausgestattete Wohnungen nachgefragt werden. Hierdurch ist bei einfachen Wohnungen durchaus eine gewisse Entspannung gegenüber früheren Jahren erkennbar."

Die Mieter in Aschaffenburg bezahlen je nach Lage und Ausstattung durchschnittlich 6,80 €/m² für eine Altbauwohnung, 7,30 €/m² für eine Wohnung aus dem Bestand und bis zu 8,50 €/m² für eine Neubauwohnung (jeweils auf den guten Wohnwert bezogen).

Weitere ausführliche Informationen können Sie dem City Report Aschaffenburg 2010/2011 entnehmen, der Auskunft über Entwicklungen und aktuelle Preise im Bereich der Wohnimmobilien gibt. Der Bericht wird weiterhin durch umfangreiche Grafiken regionaler Wirtschaftsdaten ergänzt. Der CityReport Aschaffenburg 2010/2011 kann beim IVD-Institut (Gabelsbergerstr. 36, 80333 München, Tel. 089/29082020, institut@ivd-sued.net) oder im Online-Shop ivd-sued.net erworben werden.


 

Doppelhaushälften: Preise ziehen im Bayern-Trend deutlich an

Auch die Preise in München weiterhin ansteigend

Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat die Preisentwicklung für Doppelhaushälften (guter Wohnwert, inkl. Garage) in Bayern untersucht. Im Bayern-Trend stieg der aktuelle Wert im Vergleich zum Frühjahr 2010 wieder deutlich um 6,5 % auf 358.000 €/Objekt. "Einen weiteren, wenn auch zum Vorquartal gemäßigten Preisanstieg", so Prof. Stephan Kippes vom IVD-Marktforschungsinstitut, "zeigt immer noch München mit einem Plus von 2,3 %. Weiterhin liegen die Werte für Doppelhaushälften in der bayerischen Landeshauptstadt mit 660.000 €/Objekt auf höchstem Niveau."

Die Preise für Doppelhaushälften in Bayern hatten in dem Zeitraum zwischen Herbst 2004 (293.000 €/Objekt) und Herbst 2007 (319.000 €/Objekt) kontinuierliche Anstiege zu verzeichnen. Dieser Trend wurde im Jahr 2008 kurz unterbrochen, setzte sich aber seit dem Frühjahr 2009 weiter fort.

Das Preisniveau für Doppelhaushälften in Oberbayern sank im Herbst 2004 auf 365.000 €/Objekt, dem niedrigsten Wert der letzten 10 Jahre. Seitdem erholten sich die Preise. Im Herbst 2010 liegen die Preise für diesen Objekttyp bei 415.000 €/Objekt (+1,5 % im Vergleich zum Frühjahr 2010).

In München lag dieser Objekttyp zwischen Frühjahr 2002 und Herbst 2005 stabil auf sehr hohem Niveau. Auch hier sind die Werte weiter im Begriff zu steigen. Der aktuelle Wert ist in der Zehnjahressicht wieder ein absoluter Höchstwert.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Haustyp Doppelhaushälften vor allem in München sehr gefragt ist. Es handelt sich bei Doppelhaushälften grundsätzlich um einen sehr gefragten, relativ krisenresistenten Objekttyp, da an den meisten Standorten eine Ausweitung des Angebotes angesichts einer kargen Baugrundsituation nicht möglich ist.


Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan Kippes
Tel. 089 / 29 08 20 - 13
Fax 089 / 22 66 23
E-Mail:
presse@ivd-sued.net


IVD Marktbericht: in Bayern steigende Mietpreise bei allen Objekttypen

München: Mieten ziehen nach Verschnaufpause im Frühjahr 2010 wieder an


Das IVD-Marktforschungsinstitut des Immobilienverbands Deutschland IVD Süd e.V. hat am 14. Dezember 2010 auf einer Pressekonferenz den Herbstmarktbericht "Wohnimmobilien-Mietobjekte" vorgelegt. "Sowohl in München als auch bayernweit verzeichnen die Mietpreise in allen Marktsegmenten eine steigende Tendenz", so
Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts.

"Bereits im Frühjahr wies der IVD darauf hin, dass angesichts der konjunkturellen Erholung mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach Wohnraum und als Folge dessen mit anziehenden Preisen zu rechnen ist", so Prof. Stephan Kippes. Insofern legten die Mietpreise in München nach der stabilen Phase im Frühjahr 2010 auf einem sehr hohen Niveau erneut zu. Die Veränderung gegenüber Frühjahr 2010 lag bei den Alt- und Neubauwohnungen bei +2,3 % und bei Wohnungen aus dem Bestand bei +2,5 %. Das Mietpreisniveau der Reihenmittelhäuser/Bestand stieg im Durchschnitt um +1,3 %, Reihenmittelhäuser/Neubau um +1,2 %, Doppelhaushälften/Bestand um +1,1 % und Doppelhaushälften/Neubau um +1,4 %.

"Für den guten Wohnwert werden in München bei den Altbauwohnungen derzeit im Durchschnitt 13,30 €/m² bezahlt", so IVD-Vorstandsmitglied Martin Schäfer, "die Mieten für Wohnungen aus dem Bestand liegen bei 12,40 €/m² und für Neubauwohnungen bei 13,50 €/m²." Ein Reihenmittelhaus/Bestand zur Miete kostet im Herbst 2010 durchschnittlich 1.580€/Objekt und ein Reihenmittelhaus/Neubau 1.690 €/Objekt. Das Mietpreisniveau für Doppelhaushälften/Bestand liegt bei durchschnittlichen 1.870 €/Objekt und für Doppelhaushälften/Neubau bei 2.200 €/Objekt.

Der Trend zu steigenden Preisen setzte sich in Bayern im Herbst 2010 weiter fort. So meldeten alle Objekttypen gegenüber dem Frühjahr 2010 Anstiege des Mietpreisniveaus. Der Anstieg bei den Altbauwohnungen lag bei +5,4 %, bei den Wohnungen aus dem Bestand bei +6,1 %, neuerrichteten Wohnungen bei +4,1 %. Die Reihenmittelhäuser/Bestand legten um +4,9 %, Reihemittelhäuser/Neubau um +2,6 %, Doppelhaushälften/Bestand um +4,1 % und die Doppelhaushälften/Neubau um +3,8 % zu.

In den bayerischen Groß- und Mittelstädten konnten, so Prof. Stephan Kippes, bei fast allen Objekttypen steigende Mieten festgestellt werden, wobei hier die Mittelstädte deutlich höhere Anstiege zu verzeichnet haben. Lediglich in Fürth und Nürnberg gaben die Mietpreise für Altbauwohnungen und in Erlangen die Wohnungen aus dem Bestand leicht nach.

Betrachtet man das Angebot an Wohnimmobilien in Aschaffenburg so ist ein geringes Angebot festzustellen. Die Marktbelebung zum Ende des Jahres hat hierzu zusätzlich beigetragen. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist nach wie vor größer als das Angebot, mit Tendenz zur ausgeglichenen Marktlage. Hier ist zu beobachten, dass zunehmend einfache oder energetisch schlecht ausgestattete Wohnungen gegen qualitativ hochwertigere Wohnungen getauscht werden. Hierdurch ist bei einfachen Wohnungen durchaus eine gewisse Entspannung gegenüber früheren Jahren erkennbar.

Die Mietpreise für Altbauwohnungen in Aschaffenburg legten im Herbst 2010 gegenüber dem Frühjahr 2010 um +1,5 % auf 6,80 €/m², die Wohnungen aus dem Bestand um +0,3 % auf 7,30 €/m² und die neuerrichteten Wohnungen um +0,6 % auf 8,50 €/m² zu. Die Reihenmittelhäuser sowohl im Bestand als auch Neubau verzeichneten einen Anstieg von +0,6 % auf 800 €/Objekt (Bestand) bzw. 900 €/Objekt (Neubau). Das Mietpreisniveau für Doppelhaushälften/Bestand liegt im Herbst 2010 bei 960 €/Objekt (+0,3 % im Vergleich zu Frühjahr 2010) und für Doppelhaushälften/Neubau bei 1.020 €/Objekt (+2,0 %).

Ingolstadt ist eine schnell wachsende bayerische Großstadt mit ausgezeichneten Zukunftsperspektiven und einer hohen Kaufkraft. Die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fördern den Zuzug der Bevölkerung in der Stadt. Steigende Einwohnerzahlen sowie verhaltene Bautätigkeit führen zu einer Wohnraumverknappung und somit zu steigenden Mieten.

Die Mieten für Altbauwohnungen liegen in Ingolstadt aktuell bei 6,90 €/m² (Veränderung zu Frühjahr 2010 +3,0 %), für Bestandswohnungen bei 8,30 €/m² (+6,4 %) und für neuerrichteten Wohnungen bei 8,50 €/m² (+2,0 %). Die Hausmietpreise entwickelten sich nicht einheitlich. Während Reihenmittelhäuser/Bestand um +3,1 % und die Doppelhaushälften/Bestand um +2,0 % zulegten, ging das Mietpreisniveau beiden Reihenmittelhäusern/Neubau (-1,1 %) und Doppelhaushälften/Neubau (-2,7 %) geringfügig zurück.

Der Mietwohnungsmarkt in Passau ist durch eine hohe Anzahl an Studenten stark beeinflusst. Demzufolge ist die Nachfrage nach Wohnraum enorm hoch und kann nicht ausreichend befriedigt werden. Der Nachfrageüberhang spiegelt sich im steigenden Preisniveau der Stadt wider. So haben alle Objekttypen im Herbst 2010 einen Anstieg des Preisniveaus zu verzeichnen. Die aktuellen Mietpreise in Passau liegen für Altbauwohnungen bei 7,00 €/m² (+3,7 %), für Bestandswohnungen bei 7,50 €/m²(+8,7 %) und für Neubauwohnungen bei 8,30 €/m² (+7,8 %). Für eine Doppelhaushälfte aus dem Bestand werden aktuell 820 €/Objekt, Doppelhaushälfte/Neubau 890 €/Objekt, Reihenmittelhäuser/Bestand 730 €/Objekt und Reihenmittelhäuser/Neubau 850 €/Objekt bezahlt.

In Regensburg konnten in den letzten Jahren in fast allen Teilbereichen Zuwächse verzeichnet werden. Besonders deutlich sind die Anstiege bei den Mietwohnungen/Bestand sowie Doppelhaushälften sowohl im Bestand als auch Neubau zu verzeichnen. In der Zukunft ist jedoch mit einer Stabilisierung des Preisniveaus zu rechnen.

Die Wohnungsmieten in Regensburg liegen aktuell für Altbauwohnungen bei 7,00 €/m², für Wohnungen aus dem Bestand bei 8,00 €/m² und für neuerrichteten Wohnungen bei 9,00 €/m². Die Reihenmittelhäuser/Bestand legten im Vergleich zu Frühjahr 2010 um +5,3 % auf 1.000 €/Objekt und die Reihenmittelhäuser/Neubau um +7,7 % auf 1.050 €/Objekt. Bei den Doppelhaushälften ist ebenfalls ein Anstieg des Preisniveaus zu verzeichnen. Aktuell liegen die Mieten für Doppelhaushälften/Bestand bei 1.000 €/Objekt und für Doppelhaushälften/Neubau bei 1.250 €/Objekt.


 

 

 

IVD-Marktbericht: anziehende Immobilienpreise in Bayern in allen Segmenten

München: steigende Tendenz auf einem sehr hohen Niveau

Das IVD - Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 24.11.2010 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Herbstmarktbericht "Wohnimmobilien-Kaufobjekte" Bayern vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Preise sowie Markttrends auf dem bayerischen Kaufimmobilienmarkt und kann über www.ivd-sued.net erworben werden.

"Das fehlende Vertrauen in Bankanlagen, anhaltend niedrige Zinsen sowie fehlende Anlagealternativen rücken die Wohnimmobilie als Anlageform zunehmend in den Vordergrund", berichtet Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD Marktforschungsinstituts, "und machen sie somit zu den Gewinnern der Wirtschaftskrise. Gleichzeitig erhält der Immobilienmarkt durch den wirtschaftlichen Aufschwung und eine gestiegene Nachfrage von Eigennutzern Impulse." Diese Entwicklung spiegelt sich in den aktuellen Preissteigerungen bei allen Objekttypen im Wohnimmobilienbereich wieder. Während im Frühjahr 2010 die Anstiege eher moderat waren, nahmen die Kaufpreise im Herbst 2010 bayernweit deutlich stärker zu.

Neben der Lage und dem Preis wird die Energieeffizienz einer Immobilie zu einem zunehmend wichtigen Auswahlkriterium bei der Kaufentscheidung insbesondere bei den Eigenheimen. So kann sich, wie Prof. Stephan Kippes feststellte, "ein hoher energetischer Standard positiv sowohl auf die Vermarktungsdauer als auch auf den Preis eines Objektes auswirken. Anders als bei den Mietobjekten, wo die Energieeffizienz eines Objektes vielfach eine deutlich geringere Rolle spielt, da die Immobilie in der Regel nur für eine begrenzte Zeit gemietet wird, gewinnt das Thema Energie beim Erwerb einer Immobilie einen deutlich höheren Stellenwert als noch vor einigen Jahren."

"Ausgehend von der guten Wohnlage bzw. dem guten Wohnwert verzeichneten", so IVD-Vorstandsmitglied Günter Gültling, "die Immobilienpreise in Bayern im Herbst 2010 bei allen Objekttypen Preissteigerungen." Die stärksten Anstiege meldeten, wie Günter Gültling feststellte, die Baugrundstückspreise. So stieg das Preisniveau bei den Baugrundstücken für Geschossbau um +8,7 %, bei den Baugrundstücken für Einfamilienhäuser um +7,7 %. Die Kaufpreise für freistehende Einfamilienhäuser legten im Vergleich zu Frühjahr 2010 um +6,0 %, für Reihenmittelhäuser um +4,6 %, für Doppelhaushälften um +6,5 % zu. Die Eigentumswohnungen aus dem Bestand weisen einen Preisanstieg in Höhe von +7,4 % und neuerrichtete Eigentumswohnungen von +4,2 %.

Die Preisentwicklung in Oberbayern verlief parallel zum gesamtbayerischen Trend, wenn auch mit deutlich niedrigeren Anstiegen. Mit Ausnahme von Baugrundstückspreisen für Geschossbau (-2,7 % gegenüber dem Frühjahr 2010) verzeichneten alle Objekttypen steigende Werte. Die Baugrundpreise für Einfamilienhäuser legten um +1,7 %, freistehende Einfamilienhäuser um +2,6 %, Reihenmittelhäuser um +0,2 %, Doppelhaushälften um +1,4 % zu. Die Preise für Eigentumswohnungen/Bestand verzeichneten einen Anstieg von +2,2 % und für Eigentumswohnungen/Neubau von +1,5 %.

In den Groß- und Mittelstädten konnten stabile bis steigende Preise festgestellt werden. Nur in Nürnberg gaben die Baugrundpreise für Ein- und Mehrfamilienhäuser, die Preise für freistehende Einfamilienhäuser und für Eigentumswohnungen/Neubau leicht nach. Auch in Erlangen konnten sich nicht alle Objekttypen gegenüber dem Frühjahr 2010 behaupten. So gaben die Kaufpreise für Reihenmittelhäuser und Doppelhaushälften und die Eigentumswohnungen/Bestand nach. Außerdem mussten in Aschaffenburg und Kempten bei den Einfamilienhäusern sowie in Bamberg bei den Baugrundpreisen für Mehrfamilienhäuser Preisnachlässe hingenommen werden.

Die Situation in den einzelnen Groß- und Mittelstädten stellt sich wie folgt dar:

Die Landeshauptstadt München nimmt mit großem Abstand die Preisführerschaft unter den bayerischen Großstädten ein. Das Kaufpreisniveau bewegt sich hier auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Wie bereits im Frühjahr 2010 weisen auch im Herbst 2010 alle Objekttypen und Wohnwerte eine steigende Tendenz auf. Die stärksten Anstiege im Herbst 2010 verzeichneten die Eigentumswohnungen. So stieg das Preisniveau bei den Eigentumswohnungen/Bestand um +5,5 % auf 3.050 €/m² und bei den Eigentumswohnungen/Neubau um +3,8 % auf 4.050 €/m². Die Baugrundpreise für Einfamilienhäuser verzeichneten einen Anstieg von +1,4 % auf 740 €/m², für Geschossbau um +0,8 % auf 1.200 €/m². Die Preise für freistehende Einfamilienhäuser legten im Vergleich zum Frühjahr 2010 um +0,6 % auf 775.000 €/Objekt, für Reihenmittelhäuser um +1,0 % auf 485.000 €/Objekt und die Doppelhaushälften um +2,3 % auf 660.000 €/Objekt zu.

Die Nachfrage nach Eigenheimen in Aschaffenburg ist sowohl bei den preiswerten als auch bei den gehobenen Objekten in sehr guten Lagen überdurchschnittlich hoch und kann nicht gedeckt werden. In den anderen Segmenten ist der Markt eher ausgeglichen mit lagebedingten Nachfrageüberhängen. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Eigentumswohnungen in guten Lagen ist als sehr gut zu bewerten. Kleinere Wohnungen mit 1- bis 2-Zimmer sind ausreichend am Markt vorhanden. Die Nachfrage ist hier eher durchschnittlich. Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in sehr guten Lagen bzw. im Stadtkern oder am Godelsberg bewegen sich auf einem höheren Preisniveau. Die Baugrundpreise für Einfamilienhäuser legten im Herbst 2010 gegenüber dem Frühjahr 2010 um +1,6 % auf 325 €/m² und für Geschossbau um +4,0 % auf 520 €/m² zu. Die Hauspreise entwickelten sich nicht einheitlich, während die Einfamilienhauspreise leichte Preisrückgänge von -1,5 % auf 328.000 €/Objekt verzeichneten, stiegen die Preise für Doppelhaushälften um +1,0 % auf 253.000 €/Objekt. Bei den Reihenmittelhäuser (220.000 €/Objekt), Eigentumswohnungen/Bestand (1.230 €/m²) sowie Eigentumswohnungen/Neubau (1.800 €/m²) wurde das Preisniveau vom Frühjahr 2010 bestätigt.

Nach der Insolvenz von Quelle wurden in Fürth mehrere großflächige Grundstücke am Markt angeboten, die teilweise von Bauträgern aufgenommen wurden. Hierbei kam es oft zur Umwandlung der Gewerbeflächen in die Wohngebiete. Die Stadt Fürth hat die Quelle-Pleite besser überstanden als von vielen Experten noch vor einem Jahr prognostiziert wurde. Trotz der Insolvenz lag die Arbeitslosenzahl in der Stadt im Oktober 2010 bei 6,4 % und somit deutlich niedriger als nach der Quelle-Pleite (Oktober 2009 7,4 %). Der Immobilienmarkt der Stadt hat die Krise gut überstanden. So konnten im Herbst 2010 keine Preisrückgänge im Vergleich zu Frühjahr 2010 festgestellt werden. So verzeichneten die Baugrundpreise für Einfamilienhäuser einen Anstieg von +3,6 % auf 285 €/m², für Mehrfamilienhäuser von +2,5 % auf 410 €/m². Die Einfamilienhäuser legten um +1,4 % auf 375.000 €/Objekt und die Reihenmittelhäuser um +2,3 % auf 225.000 €/Objekt zu. Das Preisniveau bei den Doppelhaushälften (275.000 €/Objekt) sowie Eigentumswohnungen aus dem Bestand (1.150 €/m²) blieb gegenüber dem Frühjahr 2010 unverändert. Die neuerrichteten Eigentumswohnungen legten um +1,1 % auf 2.330 €/m² zu.

Besonders nachgefragt werden in Ingolstadt die Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften sowie Reihenmittelhäuser zum Eigenbedarf. Da das Angebot kaum die Nachfrage decken kann, kommt es zum Anstieg des Preisniveaus. Die zurückgehende Bautätigkeit in der Stadt wird diese Situation in der Zukunft weiter verschärfen. Die Immobilienpreise im Wohnimmobilienbereich entwickelten sich im Herbst 2010 stabil bis leicht steigend. Die höchsten Anstiege hatten die Eigentumswohnungen/Neubau (+5,0 %, Herbst 2010 2.450 €/m²) sowie Eigentumswohnungen/Bestand (+4,2 %, Herbst 2010 1.880 €/m²) zu melden. Die Preise für Reihenmittelhäuser stiegen geringfügig um +0,7 % auf 260.000 €/Objekt, Doppelhaushälften um +2,3 % auf 333.000 €/Objekt. Die Preise bei den freistehenden Einfamilienhäusern blieben auf dem Niveau vom Frühjahr 2010 bei 363.000 €/Objekt.

In Nürnberg steigt die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für freistehende Einfamilienhäuser. Im Bereich der Geschossbaugrundstücken suchen die Bauträger vermehrt im mittleren Segment. Die Flächen in einfachen sowie exklusiven Top-Lagen sind mit einem höheren Risiko behaftet, deshalb eher kritisch anzusehen. Freistehende Einfamilienhäuser werden besonders in guten und sehr guten Lagen gesucht. Immer mehr Kapitalanleger interessieren sich für Reihenmittelhäuser bzw. Doppelhaushälften. Die aktuellen Preise im Herbst 2010 liegen für Baugrundstücke für Einfamilienhäuser bei 360 €/m² und im Geschossbau bei 505 €/m². Die freistehende Einfamilienhäuser erzielten im Herbst 2010 ein Kaufpreis von 373.000 €/Objekt, Reihenmittelhäuser 241.000 €/Objekt und die Doppelhaushälften 325.000 €/Objekt. Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen aus dem Bestand lagen bei 1.420 €/m² und für neuerrichtete Eigentumswohnungen bei 2.430 €/m².

Der Immobilienmarkt in Passau ist geprägt durch die Nachfrage nach Wohnimmobilien zum Eigenbedarf aber auch nach Kapitalanlageobjekten. Es herrscht ein Nachfrageüberhang, da das Angebot sehr begrenzt ist. Verstärkt wird die Situation zusätzlich durch die anhaltend niedrige Bautätigkeit. So werden im Jahr 2011 in Passau voraussichtlich maximal 30 bis 40 neue Wohneinheiten entstehen, notwendig wären aber ca. 100 bis 200 Einheiten. Ändert sich diese Situation nicht, ist auch weiterhin mit steigenden Preisen zu rechnen. Im Vergleich zu Frühjahr 2010 stieg das Preisniveau in Passau bei fast allen Objekten. Aktuell liegen die Preise (jeweils auf den guten Wohnwert bezogen) wie folgt: Baugrundstückpreise für freistehende Einfamilienhäuser 150 €/m², Baugrundstückpreise für Geschossbau 220 €/m²; freistehende Einfamilienhäuser 270.000 €/Objekt; Reihenmittelhäuser 200.000 €/Objekt; Doppelhaushälften 230.000 €/Objekt, Eigentumswohnungen/Bestand 1.350 €/m²; Eigentumswohnungen/Neubau 2.050 €/m².

 

 

Die Hinweispflicht des Notars gegenüber dem Käufer im Krisenfall

Mehr und mehr richten die Gerichte ihren Fokus auch auf die Hinweispflicht des Notars. Noch in der jüngeren Vergangenheit war der Notar nahezu unangreifbar und deshalb unangegriffene Amtsperson. Immer häufiger aber wird ins Bewusstsein gerückt, dass die Notare, auch wenn sie mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind, "normale" Freiberufler sind. Mit der Hinweispflicht des Notars hat sich der BGH in einer Entscheidung vom 22.07.2010 - Aktenzeichen III ZR 293/09 (OLG Düsseldorf) - ausführlich befasst.

Zum Sachverhalt:

Die Kläger werfen dem Beklagten die Verletzung seiner notariellen Amtspflichten vor, weil er sie im Beurkundungstermin nicht über den noch im Grundbuch eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerk und die ihm nach ihrer Behauptung im Einzelnen bekannten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der P-GmbH unterrichtet habe. Sie machen deshalb einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 173.345,13 Euro geltend und begehren darüber hinaus die Feststellung seiner Verpflichtung, ihnen alle Schäden zu ersetzen, die auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen seien. Klage und Berufung der Kläger hatten keinen Erfolg. Die Revision der Kläger hatte Erfolg und führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.

Aus den Gründen:

Im Rechts- und Geschäftsverkehr wird die Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerk zu Lasten eines Vertragspartners regelmäßig als Warnhinweis auf mögliche bestehende finanzielle Schwierigkeiten angesehen mit der Folge, dass im Allgemeinen vor Abschluss eines mit wirtschaftlichen Risiken verbundenen Vertrags die Leistungsfähigkeit dieses Vertragspartners "hinterfragt" wird. Dies belegt, dass in der Rechtswirklichkeit durch die Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks sehr wohl ein - für die Haftungszurechnung ausreichender - Zusammenhang zwischen der rechtlichen und der wirtschaftlichen Durchführbarkeit des Vertrags hergestellt wird.

Die mit einem Bauträgervertrag, wie er auch im Streitfall zu Grunde liegt, einhergehenden besonderen Risiken bestehen für den Erwerber vor allem darin, dass er gehalten ist, an den Bauträger bereits während der Bauphase Abschlagszahlungen für das erworbene Objekt und die fortschreitende Bausubstanz vorzunehmen, ohne jedoch zunächst das Eigentum an dem Grundstück bzw. der Wohnung und der bereits bezahlten Baumasse zu erhalten.

Nicht zu folgen ist der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Auffassung des Beklagten, einem Hinweis auf den Vermerk und dessen wirtschaftliche Bedeutung habe die sich aus § 14 I 2 BNotO ergebende Neutralitätspflicht des Notars entgegen gestanden. Zwar hat sich ein Notar grundsätzlich nicht mit Bedenken gegen eine bestimmte Person als Vertragspartner zu befassen; auch muss er auf Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit eines Beteiligten, die sich aus dem Notar konkret bekannten Umständen, etwa einer Vorstrafe, ergeben könnten, nur in Ausnahmefällen aufmerksam machen, weil er anderenfalls mit solchen Hinweisen in einen Interessenkonflikt geraten würde.

Indes war im Streitfall der Beklagten nicht gehalten, die Kläger über die Einzelheiten der bestehenden Streitigkeiten zwischen der T-AG und der O-GmbH sowie die Ursachen der bereits mehrfach eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerke und die offenbar latent vorhandenen wirtschaftlichen Engpässe der GmbH zu informieren. Vielmehr wäre es ausreichend, aber auch erforderlich gewesen, nachdrücklich auf den Zwangsversteigerungsvermerk und die sich daraus ergebenden Indizien für etwaige bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten sowie mögliche Auswirkungen für die geplante Verwirklichung des Bauvorhabens hinzuweisen. Schutzwürdige Belange des Bauträgers wären dadurch nicht berührt worden, zumal ohnehin kein berechtigtes Interesse daran bestehen konnte, den Zwangsversteigerungsvermerk unerwähnt zu lassen.

Weil vorliegend die notarielle Amtspflicht, über den noch eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerk und seine Bedeutung zu belehren, auch dazu diente, den Klägern als Käufer einer noch herzustellenden Eigentumswohnung die Gelegenheit zu geben, die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihres Vertragspartners und damit der Durchführbarkeit des Vertrags näher zu prüfen, stellt die festgestellte Verletzung dieser Verpflichtung die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch aus § 19 I BnotO dar.

Fazit:
Wer Fehler begeht, hat hierfür einzustehen und muss Schadenersatz leisten. Diese Verpflichtung macht nicht Halt vor der Eingangstür eines Notariats. Dies ist - im Sinne gleichmäßiger Behandlung aller - gut und richtig so. Es stärkt das Vertrauen in die Justiz.

 

IVD - Regionalreport "Nürnberg-Erlangen-Fürth" 2009/2010 erschienen: Wohnungsmieten im Raum Nürnberg verzeichnen leichte Anstiege

Kaufpreise in Mittelfranken stabil bis leicht sinkend

Das IVD-Marktforschungsinstitut des Immobilienverbands Deutschland IVD Süd e.V. hat den neuen Regionalreport 2009/2010 "Nürnberg-Erlangen-Fürth" vorgelegt. Der Bericht setzt sich umfassend mit dem Immobilienmarkt in dieser Region auseinander und gibt Auskunft über Preise sowie aktuelle Markttrends.

"Im Frühjahr 2010 tendierten die Immobilienkaufpreise in Mittelfranken", so Prof. Stephan Kippes vom IVD-Marktforschungsinstitut, "weitestgehend stabil bis leicht sinkend." So gaben die Baugrundpreise für freistehende Einfamilienhäuser um -0,3 %, Preise für freistehende Einfamilienhäuser -1,2 %, für Doppelhaushälften -1,8 % und für Eigentumswohnungen aus dem Bestand um -1,5 % nach. Lediglich die Reihenmittelhäuser bestätigten den Wert 2009. Die Eigentumswohnungen/Neubau verbuchten einen Anstieg des Preisniveaus von +3,0 %.

Das höchste Preisniveau bei den untersuchten mittelfränkischen Städten verzeichnete sowohl im Kauf- als auch im Mietbereich die Stadt Erlangen. Hier lagen die Preise für freistehende Einfamilienhäuser mit gutem Wohnwert im Frühjahr 2010 bei 440.000 €/Objekt. Doppelhaushälften erzielten ein Preis von 353.000 €/Objekt und die Reihenmittelhäuser 283.000 €/Objekt. Auch bei den Eigentumswohnungen (Bestand 1.940 €/m², Neubau 2.630 €/m²) herrscht mit Abstand das höchste Preisniveau.

Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen im Frühjahr 2010 in Erlangen fast alle Objekttypen stabile bis steigende Preise. So legten die Preise für Reihenmittelhäuser um +2,5 %, Doppelhaushälften um +2,6 %, die Eigentumswohnungen aus dem Bestand um +4,1 % und die neugebauten Eigentumswohnungen um +0,6 % zu. Nur die Baugrundpreise für freistehende Einfamilienhäuser gaben mit -2,2 % nach. Die Geschossbaugrundpreise sowie die Preise für freistehende Einfamilienhäuser bestätigten die Werte aus dem Jahr 2009.

Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Objekttypen im Frühjahr 2010 in Nürnberg so gaben die Preise für freistehende Einfamilienhäuser im Vergleich zum Vorjahr um -4,1 % und für Doppelhaushälften um -0,6 % nach. Die Baugrundpreise für freistehende Einfamilienhäuser legten dagegen um +2,1 %, die Preise für Eigentumswohnungen aus dem Bestand um +0,3 % und die Eigentumswohnungen/Neubau um +2,1 % zu. Die Preise für Reihenmittelhäuser blieben stabil auf dem Niveau von 2009.

Die schon 2009 festgestellte tendenziell rückläufige Entwicklung der Immobilienpreise in Fürth setzte sich auch im Frühjahr 2010 fort, wenn auch etwas abgeschwächter. So verzeichneten die Baugrundpreise für freistehende Einfamilienhäuser einen Rückgang von -5,0 %, die Preise für freistehende Einfamilienhäuser -1,6 %, für Reihenmittelhäuser -1,3 %. Stabil blieben Preise für neugebaute Eigentumswohnungen. Lediglich die Doppelhaushälften konnten im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von +2,2 % verbuchen.

Während 2009 noch teilweise starke Rückgänge der Wohnungsmieten in Nürnberg beobachtet wurden, verzeichneten die Werte im Frühjahr 2010 eine leicht steigende Tendenz. So legten die Mietwohnungen aus dem Bestand um +2,8 % und die Neubauten um +6,2 % zu. Die neugebauten Reihenmittelhäuser und Doppelhaushälften verzeichneten Mietsteigerungen von +1,5 % bzw. +3,1 %. Die Mieten für Altbauwohnungen, sowie für Reihenmittelhäuser und Doppelhaushälften aus dem Bestand blieben auf dem Niveau von 2009.

Auch in Erlangen konnten im Frühjahr 2010 bei allen Objekttypen steigende Mietpreise festgestellt werden. So stiegen die Mieten für Wohnungen/Altbau um +4,2 %, Wohnungen/Bestand +3,1 %, Neubauwohnungen +3,8 %, die Reihenmittelhäuser/Bestand +2,7 %, die Reihenmittelhäuser/Neubau +2,6 %. Die Mieten für Doppelhaushälften/Bestand verzeichneten einen Anstieg von +0,8 % und die neu gebauten Doppelhaushälften von +4,6 %.

Die Entwicklung der Mieten in Fürth verlief im Frühjahr 2010 nicht einheitlich. Während die Mieten für Altbauwohnungen mit -1,5 % und die Reihenmittelhäuser aus dem Bestand mit -7,1 % im Vergleich zum Jahr 2009 nachgaben, verzeichneten Mietwohnungen/Bestand (+1,4 %) sowie neugebaute Wohnungen (+2,7 %) leichte Anstiege. Ebenso verbuchten die neu gebauten Reihenmittelhäuser zur Miete und die Doppelhaushälften aus dem Bestand im Frühjahr 2010 einen Zuwachs.

Nach den Rückgängen des Preisniveaus im Jahr 2009, hat sich die Situation am mittelfränkischen Gewerbeimmobilienmarkt verbessert. Läden mit einer Größe von 60 m² im 1a-Geschäftskern erzielten im Frühjahr 2010 56,10 €/m². Mietpreise für Läden mit einer Größe von 150 m im 1a-Geschäftskern lagen bei 44,00 €/m². Im 1b-Geschäftskern lagen die Mieten für kleine Läden (60 m²) bei 13,50 €/m² und für größere Läden (150 m²) bei 9,60 €/m². Die Mieten für Büros blieben im Frühjahr 2010 stabil bei 8,00 €.

Der Regionalreport Nürnberg-Erlangen-Fürth 2009/2010 informiert über Tendenzen am Markt und weist Immobilienpreise für Wohnimmobilien zum Kauf und zur Miete sowie für Gewerbeobjekte aus. Der Bericht kann beim IVD-Institut - Gesellschaft für Immobilienmarktforschung und Berufsbildung mbH, Gabelsbergerstr. 36, 80333 München, unter
www.ivd-institut.de/shop oder unter Tel. 089/29 08 20-0 bestellt werden.

 

Doppelhaushälften: Preise im Bayern-Trend gemäßigt steigend

In München weiter boomende Preise bei Doppelhaushälften

Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat die Preisentwicklung für Doppelhaushälften (guter Wohnwert, inkl. Garage) in Bayern untersucht. Im Bayern-Trend stieg der aktuelle Wert im Vergleich zum Herbst 2009 nur gemäßigt um 1,8 % auf 336.000 €. „Einen deutlichen Preisanstieg", so Prof. Stephan Kippes vom IVD-Marktforschungsinstitut, „zeigt immer noch München mit einem Plus von 4,0 %. Weiterhin liegen die Werte für Doppelhaushälften in der bayerischen Landeshauptstadt mit 645.000 € auf höchstem Niveau."

Die Preise für Doppelhaushälften in Bayern hatten in dem Zeitraum zwischen Herbst 2004 (293.000 €) und Herbst 2007 (319.000 €) kontinuierliche Anstiege zu verzeichnen. Dieser Trend wurde im Jahr 2008 kurz unterbrochen, setzte sich aber seit dem Frühjahr 2009 weiter fort.

Das Preisniveau für Doppelhaushälften in Oberbayern sank - mit Ausnahme vom Herbst 2003 (382.000 €) - im Herbst 2004 auf 365.000 €, dem niedrigsten Wert der letzten 10 Jahre. Seitdem erholten sich die Preise. Sowohl im Herbst 2009 auch im Frühjahr 2010 wurden für diesen Objekttyp 409.000 € erreicht.

In München lag dieser Objekttyp zwischen Frühjahr 2002 und Herbst 2005 stabil auf sehr hohem Niveau. Auch hier sind die Werte weiter im Begriff zu steigen. Der aktuelle Wert ist in der Zehnjahressicht ein absoluter Höchstwert.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Haustyp Doppelhaushälften vor allem in München sehr gefragt ist. Es handelt sich bei Doppelhaushälften grundsätzlich um einen sehr gefragten, relativ krisenresistenten Objekttyp, da an den meisten Standorten eine Ausweitung des Angebotes angesichts einer kargen Baugrundsituation nicht möglich ist.


Preise für Reihenmittelhäuser: Bayern-Trend und Oberbayernwert steigen deutlich

In München nur gemäßigter Anstieg

Das Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat die Preisentwicklung bei Reihenmittelhäusern (Bestandsobjekte, guter Wohnwert, ca. 120 m² Wohnfläche; im Preis ist eine Garage enthalten) für Oberbayern untersucht. Dem Einbruch im Frühjahr 2009 (312.000 €) folgte sowohl im Herbst 2009 (317.000 €) als auch im Frühjahr 2010 (336.000 €) ein Anstieg der Preise, so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts in München. Der Wert stieg in Oberbayern um immerhin 6,0 % und im bayerischen Durchschnitt im Vergleich zum Herbst 2009 um 3,9 %. München liegt zwar noch im Aufwärtstrend, aber mit 1,1 % ergibt sich auch hier nur ein gemäßigter Preisanstieg.

Betrachtet man die Preisentwicklung der letzten Jahre, so zeigten die Preise für Reihenmittelhäuser in Oberbayern im Frühjahr 2005 mit 299.000 € den niedrigsten Wert im Zehnjahresrückblick. Ab Herbst 2005 zogen die Preise wieder an und auch der Einbruch im Frühjahr 2009 scheint überwunden.

Auch im Bayerntrend erleben die Preise für diesen Objekttyp seit Herbst 2005 (251.000 €) einen leichten Aufwärtstrend. Der aktuell ermittelte Wert liegt mit 274.000 € auf dem höchsten Niveau innerhalb der letzten zehn Jahre.

In München zogen die Werte für Reihenmittelhäuser aus dem Bestand ab dem Herbst 2005 (400.000 €) wieder stetig an. Auch der aktuelle Wert ist mit 480.000 € wieder der höchste der letzten zehn Jahre.

Insgesamt ist festzustellen, dass Reihenmittelhäuser traditionell deutlich weniger Schwankungen unterliegen, als etwa Geschossbauten. Das liegt in dem vielerorts knappen Baugrund begründet, wodurch sich das Angebot bei Reihenmittelhäusern nur sehr bedingt ausdehnen lässt.

 

IVD begrüßt BGH-Entscheidung: Rückgriff auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde zulässig


Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen kann. Voraussetzung sei, dass beide Gemeinden mit Blick auf das Mietenniveau vergleichbar sind. Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass auch ein so genannter "einfacher" Mietspiegel, der nicht von der Gemeinde, sondern gemeinsam von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt wurde, alleinige Grundlage der dem Gericht obliegenden Bestimmung der örtlichen Vergleichsmiete sein kann. Der IVD begrüßt diese Entscheidung.

"Der BGH verbessert mit seinem Urteil die im Wohnraummietrecht ohnehin schwache Stellung des Vermieters. Es erleichtert die nach dem Gesetz notwendige Begründung eines Mieterhöhungsverlangens", so Erik Nothhelfer, Vorstandsvorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V. "Ohne den Rückgriff auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde müsste der Vermieter drei konkrete Vergleichswohnungen zur Begründung seiner Mieterhöhung benennen. Dazu ist der Vermieter in der Praxis nur selten in der Lage".

Erik Nothhelfer erinnert im Zusammenhang mit der Entscheidung des BGH daran, dass der IVD für zahlreiche Städte regelmäßig Marktberichte erstellt und dass die IVD-Marktberichte zur Beantwortung der Frage herangezogen werden können, ob benachbarte Gemeinden hinsichtlich des Mietenniveaus tatsächlich vergleichbar sind.

Die Karlsruher Richter gaben im konkreten Fall dem Vermieter einer Wohnung in Backnang Recht, der für eine Mieterhöhung den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf als Begründung herangezogen hatte. Der Vermieter argumentierte, dass es sich bei Schorndorf und Backnang um vergleichbare Gemeinden handele. Für die Stadt Backnang war kein Mietspiegel erstellt worden und der Schorndorfer Mietspiegel, auf den der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen gestützt hatte, war nicht von der Stadt, sondern von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter aufgestellt worden.

Erik Nothhelfer wies abschließend darauf hin, dass der Vermieter in dem vom BGH entschiedenen Fall in den beiden ersten Instanzen von dem langjährigen Syndikus des IVD Süd, Rechtsanwalt Hans-Dieter Merz (Sigloch & Kollegen, Stuttgart), erfolgreich vertreten und auch im Verfahren vor dem BGH anwaltlich begleitet wurde.
 
 
 
 
 
 
Fallstricke beim kreditfinanzierten Immobilienkauf

Der Leitsatz des Beschlusses des OLG Celle vom 18.03.2010 (3 U 1/10) stellt angesichts der Fülle der abgehandelten Themen (Haustürsituation, Verjährung etc.) nur ein sehr verkürztes Fazit dar, weswegen es sich anbietet, einen vertieften Blick auf die Ausführungen des Gerichts zu werfen.

Das Gericht befasst sich ausdrücklich mit der Frage, ob ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz stets zur Unwirksamkeit einer entsprechend eingegangenen Verpflichtung führt. Dies verneint das Gericht, wenn sich dieselbe Verpflichtung aus dem Abschluss eines wirksamen anderen Vertrages ergibt, hier: aus dem Abschluss eines Darlehensvertrages.

Ferner befasst sich das Gericht ausführlich mit der Frage, ob eine sogenannte Haustürsituation (Geschäftsverhandlungen an der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz) stets ein Widerrufsrecht auslöst. Das OLG Celle verneint auch dies. Wenn den Verhandlungen weitere Verhandlungen folgen (hier in einem Abstand von drei Wochen) fehle es an einer Überrumpelungssituation. I. Ü. könne eine ursprünglich bestandene Haustürsituation durch eine spätere notarielle Beurkundung "überlagert" werden und daher entfallen.

Schließlich befasst sich das OLG noch mit der Frage, wann etwaige Schadensersatzansprüche aus einem fehlerhaften Finanzierungsbeispiel verjähren. Hierzu verhält sich der Leitsatz des Gerichts:

Leitsatz: "Weichen die tatsächlichen Mieteinkünfte aus einer zu Kapitalanlegezwecken kreditfinanziert erworbenen Immobilie von den Angaben in einem bei Vertragsanbahnung gefertigten Finanzierungsbeispiel negativ ab, hat der Erwerber mit Zugang der ersten Mietabrechnung, die die Mindereinnahmen ohne Weiteres erkennen lässt, Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen bzw. hätte diese bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt haben können, womit die Verjährung von Schadensersatzansprüche gegen die kreditgebende Bank in Gang gesetzt wird."

Doch nun zum Sachverhalt: Am 03. Juli 1998 fand eine Beratung durch einen Mitarbeiter des beklagten Kreditinstituts in der Wohnung des Klägers statt. Mit Blick auf Altersvorsorge und mögliche Steuerersparnisse empfahl der Berater dem Kläger den Erwerb einer Eigentumswohnung. Der Kläger erhielt den Verkaufsprospekt und entschied sich, zwei Eigentumswohnungen zu kaufen. Der Immobilienerwerb sollte über die Beklagte finanziert werden. Während der Beratung füllte der Mitarbeiter ein Finanzierungsbeispiel aus. Bei einem weiteren Zusammentreffen mit dem Berater am 30. Juli 1998 unterzeichnete der Kläger zwei Anträge auf Abschluss eines Darlehensvertrages über eine Darlehenssumme von jeweils 108.000 DM bei der Beklagten. Ebenfalls am 30. Juli 1998 gab der Kläger vor dem Notar ein notariell beurkundetes Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages nebst Vollmacht ab, das die Geschäftsbesorgerin, eine Firma, am 10. September 1998 annahm. Mit Schreiben vom 8. September 1998 übersandte die Beklagte die beiden Darlehensverträge vom 8. September 1998 über jeweils 108.000 DM, in denen sich der Kläger jeweils verpflichtete, als Sicherheit Briefgrundschulden bestellen zu lassen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen.

Die Geschäftsbesorgerin erwarb mit notariellem Kauf- und Werklieferungsvertrag vom 10. September für den Kläger die Wohnungen 6 und 7 mit einer Größe von 63,59 m² und 54,85 m² im Objekt in G. und bestellte am 26. November 1998 zugunsten der Beklagten Briefgrundschulden in Höhe von 116.000 DM und 100.000 DM. Die Investition verlief enttäuschend. Die Wohnungen standen über längere Zeiträume leer und die - über 5 Jahre gewährte - Mietgarantie deckte nicht die verbrauchsunabhängigen Nebenkosten (Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühr) ab, was im Verhältnis zur Berechnung im Finanzierungsbeispiel zu einer monatlichen Unterdeckung von 71 € für die beiden Wohnungen geführt hat. Mit Schreiben vom 16. März 2006 hat der Kläger gegenüber der Beklagten u. a. die Willenserklärungen auf Abschluss der Darlehensverträge nebst Sicherungszweckvereinbarung widerrufen.

Die Beklagte ist aus den Schuldunterwerfungsurkunden gegen den Kläger vorgegangen. Dieser hielt die Zwangsvollstreckung für unzulässig und klagte hiergegen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Das OLG Celle ist der Ansicht, dass die zulässige Berufung ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die der Geschäftsbesorgerin erteilte Vollmacht, auf deren Grundlage der notarielle Kaufvertrag geschlossen worden ist, sei zwar wegen Verstoßes gegen Artikel 1 § 1 des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes nichtig, wobei die Nichtigkeit auch die den Bevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung erfasse. Dieser Verstoß führe vorliegend jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckung aus den Schuldunterverwerfungsurkunden. Dem Kläger sei es nach Treu und Glauben nämlich verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der notariell beurkundeten Unterwerfungserklärung zu berufen. Nach den vom Kläger geschlossenen Darlehensverträgen war er als Darlehensnehmer verpflichtet, zugunsten der Bank eine Grundschuld zu bestellen und sich insoweit der dinglichen und persönlichen sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. Ist ein Darlehensnehmer aber nach dem Inhalt des Darlehensvertrages schuldrechtlich verpflichtet, ein selbstständiges Schuldversprechen mit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung als die Grundschuld verstärkende Sicherheit abzugeben, verhalte er sich treuwidrig, wenn er versucht, aus der bisherigen Nichterfüllung seiner Pflicht einen Vorteil zu ziehen. So hatte schon der BGH mit Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04 - entschieden. Dies wäre nur anders zu beurteilen, wenn auch die Darlehensverträge nichtig wären, wofür indessen, da sie vom Kläger selbst abgeschlossen wurden, keine Anhaltspunkte bestehen. Es lasse sich bereits nach seinem eigenen Vorbringen nicht feststellen, dass der Kläger zu seinen am 30. Juli abgegebenen Erklärungen in einer Haustürsituation gem. § 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden sei. Bei dem zweiten Treffen mit dem Vermittler am 30.07.98, dem seit dem ersten Besuch am 03.07.98 nach seinen eigenen Angaben zumindest Telefonate vorangegangen waren, waren mehr als drei Wochen vergangen, in denen er seine Anlageentscheidung überdenken konnte. Als er sich mit dem Vermittler traf, wusste er, dass es um den Kauf der Eigentumswohnung und deren Finanzierung gehen würde. An der für das Haustürgeschäft typischen Überrumpelungssituationen fehle es daher bereits zu diesem Zeitpunkt.

Im Hinblick auf das am 30. Juli 1998 vor dem Notar beurkundete Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Vollmacht fehle es überdies deshalb an einer kausalen Haustürsituation, weil die Wirkung der Haustürsituation aufgrund der im Rahmen der notariellen Beurkundung erteilten Belehrung regelmäßig zurücktritt. Die notarielle Beurkundung stelle vielmehr mit Blick auf das Fortwirken einer Haustürsituation eine Zäsur dar, so auch OLG Jena, Urteil vom 28. März 2006 - 5 U 742.

Der Kläger hatte genügend Zeit, sich über die Möglichkeit der Finanzierung des Anlagegeschäfts zu informieren und einen Vertragsschluss gerade mit der Beklagten zu überdenken. Zwar sei ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung in der Haustürsituation und der Vertragserklärung nicht erforderlich, die hiervon ausgehende Indizwirkung nimmt jedoch mit zunehmendem zeitlichem Abstand ab und kann nach gewisser Zeit ganz entfallen. Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise anderen Umständen bei der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH vom 9.5.2006 - XI ZR 119&05).

Es könne überdies dahin gestellt bleiben, ob die Angaben im Rechenbeispiel lückenhaft waren, weil ein etwaiger Schadensersatzanspruch verjährt wäre. Die 3-jährige Verjährungsfrist sei spätestens mit Ablauf des 31.12.2005 abgelaufen, Klage aber erst im Januar 2008 erhoben worden. Wenn das vom Berater im Rahmen der Beratung des Klägers ausgefüllte Finanzierungsbeispiel bei ihm die Vorstellung erweckt habe, der Mietausfall umfasse neben dem für die jeweilige Wohnung festgesetzten Nettomietzins auch die bei Nichtvermietung anfallenden verbrauchsunabhängigen Nebenkosten, so wäre er spätestens mit der Jahresabrechnung für das Jahr 2001, die er Mitte des Jahres 2002 erhalten habe, ausreichend darüber informiert gewesen, dass die Mietgarantie entgegen seiner Vorstellung tatsächlich die verbrauchsunabhängigen Kosten nicht abdecke. Dies ist ausreichend, um die Verjährungsfrist in Gang zu setzen. Danach begann die Verjährungsfrist spätestens am 01.01.2003 zu laufen und endete mit Ablauf des 31.12.2005. Die Klage wurde aber erst im Jahre 2008 erhoben.

Die Entscheidung des OLG Celle steht in der Tradition der bisher hierzu ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen. Sie beweist einmal mehr, welche Vorsicht beim kreditfinanzierten Immobilienkauf generell geboten ist. Der Entscheidung ist im Ergebnis und der Begründung zuzustimmen.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan Kippes
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IVD-Marktbericht: Immobilienpreise in Bayern ziehen in allen Segmenten an

München: steigende Tendenz bei allen Objekttypen

Das IVD - Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 08.06.2010 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Frühjahrsmarktbericht "Wohnimmobilien-Kaufobjekte" Bayern vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Preise sowie Markttrends auf dem bayerischen Kaufimmobilienmarkt und kann über www.ivd-sued.net erworben werden.

"Die anhaltende Wirtschaftskrise und historisch niedriges Zinsniveau sowie fehlende Anlagealternativen rücken die Immobilien immer mehr in den Fokus der Kapitalanleger", berichtet Prof. Stephan Kippes vom IVD Marktforschungsinstitut, "selbst Investoren die vordergründig im Gewerbebereich ihr Kapital anlegen, entdecken derzeit den Wohnimmobilienmarkt als attraktive Anlagemöglichkeit." "Die Griechenlandkrise hat dieser Entwicklung", so Prof. Kippes, "eine weitere Dynamik gegeben."

"Ausgehend von der guten Wohnlage bzw. dem guten Wohnwert verzeichneten", so IVD-Vorstandsmitglied Günter Gültling, "die Immobilienpreise in Bayern im Frühjahr 2010 bei allen Objekttypen Preissteigerungen." Diese lagen, so Günther Gültling, bei den Baugrundstücken für Einfamilienhäuser bei +3,9 %, bei dem Geschossbaugrund bei +9,2 %, bei freistehenden Einfamilienhäusern bei +3,5 % und bei den Reihenmittelhäusern bei +3,9 %. Etwas gemäßigter fiel der Zuwachs bei den Doppelhaushälften (+1,8 %), Eigentumswohnungen aus dem Bestand (+2,5 %) sowie Eigentumswohnungen/Neubau (+0,5 %) aus.

Die Preisentwicklung in Oberbayern verlief parallel zum gesamtbayerischen Trend. So legten die Baugrundpreise für Geschossbau um +7,8 % und für Einfamilienhäuser um +4,3 % zu. Preise für Reihenmittelhäuser verzeichneten einen Anstieg von +6,0 % und die Preise für Eigentumswohnungen / Bestand +4,2 %. Etwas verhaltener war der Aufwärtstrend bei den Eigentumswohnungen/Neubau (+1,5 %) und bei den freistehenden Einfamilienhäuser (+1,1 %). Die Kaufpreise für Doppelhaushälften blieben in Oberbayern auf dem Niveau vom Herbst 2009.

"Bei einer Analyse der aktuellen Marktsituation ist festzustellen, dass sich der Markt in Bayern und speziell in München in Relation zu vielen anderen Märkten im nationalen und internationalen Bereich relativ gut behaupten konnte", so Prof. Stephan Kippes, "hier kommt die Tatsache zum Tragen, dass Süddeutschland dank seiner breit diversifizierten Wirtschaftsstruktur sowie den vielen hochinnovativen und international wettbewerbsfähigen Unternehmen insgesamt wirtschaftlich gut aufgestellt ist und nicht allein an einem großen Arbeitgeber ausgerichtet ist."

Die Nachfrage von Immobilieninteressenten ist derzeit ungebrochen, wenn auch teilweise potentielle Käufer auf Grund von Kurzarbeit bzw. Arbeitsplatzunsicherheit ausfallen. Diese werden durch Privatanleger, die Geld in Immobilien umschichten wollen, klar überkompensiert, wobei diese teilweise bereit sind einen hohen Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung der Immobilie einzusetzen. Marktstabilisierend wirkt sich auch das derzeit niedrige Zinsniveau aus.

Betrachtet man die Preisentwicklung in den bayerischen Groß- und Mittelstädten, so konnte sie allgemein als stabil bezeichnet werden.

Die Landeshauptstadt München verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr Preissteigerungen bei allen Objekttypen. Am stärksten stiegen die Baugrundpreise für Einfamilienhäuser (+4,3 %) sowie für Geschossbau (+3,5 %). Doppelhaushälften verzeichnen einen Anstieg von +4,0 %, freistehende Einfamilienhäuser +1,3 % und Reihenmittelhäuser von +1,1 %. Die Preise für Eigentumswohnungen aus dem Bestand legten im Vergleich zum Herbst 2009 im Durchschnitt um +3,2 % und die Eigentumswohnungen/Neubau um +2,6 % zu.

In Aschaffenburg herrscht ein Verkäufermarkt. Die Nachfrage nach preiswerten Eigenheimen ist ungebrochen stark. Dies schließt auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften ein. Stark nachgefragt werden auch Einfamilienhäuser des gehobenen Preissegments. Eine sehr gute Nachfrage verzeichnen derzeit hochwertige Eigentumswohnungen in guten Lagen. Kleinere Wohnungen mit 1 bis 2 Zimmern sind ausreichend vorhanden. Die Nachfrage ist hier jedoch nur durchschnittlich. Wohnungen in sehr guten Lagen, bzw. im Stadtkern, der Altstadt oder am Godelsberg bewegen sich auf einem höheren Preisniveau.

Der Immobilienmarkt in Passau ist durch den Käufer der klassischen Bedarfsimmobilie geprägt. Gesucht werden vor allem Reihenhäuser, Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen. Auch bei den Kapitalanlegern werden diese Objekttypen am häufigsten nachgefragt.

Aufgrund der verstärkten Nachfrage der Kapitalanleger steigt auch in der Region Nürnberg-Erlangen-Fürth die Nachfrage im Wohnimmobilienbereich. Diese Entwicklung zieht steigende Preise nach sich.

Der Immobilienmarkt in Neu-Ulm kann sich trotz der Finanzkrise gut behaupten. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien ist nach wie vor stabil. Ähnlich wie in anderen Groß- und Mittelstädten hat die Nachfrage der Anleger auch in Neu-Ulm stark zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein stabiles bis leicht steigendes Preisniveau bei den meisten Kaufobjekttypen festgestellt werden.

Aufgrund der ausgezeichneten Zukunftsperspektiven verzeichnet Ingolstadt seit Jahren positive Wanderungssalden. Durch den Zuzug einerseits und in den letzten Jahren nachlassende Bautätigkeit andererseits herrscht derzeit ein Nachfrageüberhang, welcher zu steigenden Kaufpreisen führt.

Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes von folgenden Trends, bezogen auf den Frühjahr 2010:

- In allen untersuchten bayerischen Großstädten lag der Baugrundanteil im Frühjahr 2010 bei über 50,0 %. Ein Baugrundanteil von rund 66,0 %, wie er in München, Nürnberg und Ingolstadt zu verzeichnen ist, bedeutet dass ein Bauherr zwei Drittel der gesamten Kosten für den Baugrund investieren muss. In Regensburg lag der Baugrundanteil bei 58,0 % und Erlangen bei 55,0 %. In Augsburg und Würzburg ist das Verhältnis zwischen dem Preis für Baugrund und Gebäude mit 54,0 % etwas ausgeglichener.

- Trotz eines Rückganges von -9,9 % wurde in Bayern im Jahr 2009 mit 26,13 Mrd. € im langfristigen Vergleich ein hohes Umsatzniveau erreicht, das sogar leicht über dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2005 lag. Mit einem Geldumsatz von 6,5 Mrd. konnte in München 2009 das Vorjahresergebnis um 1 Mrd. € übertroffen werden. Federführend hierfür war der Wohnungsmarkt. Gerade für kleine und große Investoren, die auf der Suche nach einer sicheren Anlage sind, erwies sich der Münchner Immobilienmarkt als äußerst attraktiv.

- Trotz eines Anstiegs von +2,9 % im Vergleich zum Vorjahr, liegt die Baugenehmigungszahl historisch gesehen auf einem sehr niedrigen Niveau. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 31.621 Wohneinheiten genehmigt. Die Veränderung im 10-Jahrevergleich liegt hier bei -52,1 %. Die Zahl der Baufertigstellungen ging im Vergleich zum Vorjahr um -13,6 % zurück. Insgesamt wurden 31.773 Wohnungen fertig gestellt.

- Das Zinsniveau ist nach wie vor sehr günstig. So lag der Zinssatz für grundschuldgesicherte Darlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren im Februar 2010 bei 4,34 % (Dezember 2009: 4,60 %). Die Zinshöhe der Kredite mit einer Zinsbindungsdauer von 1 bis 5 Jahren lag bei 3,67 % (Vorjahresmonat 4,33 %). Von den derzeit niedrigen Bauzinsen können nicht nur diejenigen profitieren, die derzeit bauen oder eine Immobilien erwerben möchten, sondern auch Immobilienbesitzer mit einem laufenden Kredit dessen Zinsbindung ausläuft. Denn wer vor 10 Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, zahlte über 6 % und damit deutlich mehr als heute.


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Der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon:
"Immobilien haben sich in der Krise als Anker der Sicherheit erwiesen"


IVD-Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer fordert auf dem traditionellen Neujahrsempfang des IVD-Süd Nachbesserungen beim Erbrecht

Beim traditionellen Neujahrsempfang des IVD Süd konnte IVD-Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer zahlreiche Gäste besonders auch aus Politik und Wirtschaft in den Räumen der Isar-Post begrüßen. Der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon hielt bei dieser wichtigen immobilienwirtschaftlichen Leitveranstaltung eine viel beachtete Rede. Er ermutigte alle Anwesenden positiv in das Jahr 2010 zu blicken. "Im Januar 2010 können wir feststellen", so Minister Fahrenschon, "wir haben die Krise besser durchgestanden als gedacht. Heute, 12 Monate später, beneiden uns viele in der Welt. Unsere Unternehmen haben ihre Substanz gehalten, ihr Bestes bewahrt: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Know-how! Das Modell, die Kurzarbeit zu verlängern, hat sich voll bewährt."

"Deutschland hatte", so Finanzminister Georg Fahrenschon, "Gott sei Dank keine Immobilienblase; vielmehr haben Immobilien sich in der Krise als Anker der Sicherheit erwiesen." Der Minister betonte, dass es in der Region München in dieser Zeit keine Wertverluste, sondern Wertsteigerungen gab. Vielmehr kam es zu einer Renaissance der Immobilie als Kapitalanlage, denn in der Krise erinnern sich viele daran, dauerhaft und nicht kurzfristig zu investieren und Werte zu schaffen. Diese stärkere Hinwendung zur Immobilie hat, so Fahrenschon, auch die Preise stabilisiert. Vielfach ist auch ein höherer Eigenkapitalanteil beim Kauf von selbst genutztem Wohnraum bzw. Häusern zu beobachten.

Kritik übte der IVD-Vorstandsvorsitzende Erik Nothhelfer an gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2009. "Warum wollte eigentlich der Gesetzgeber, dass der Erbe im ererbten Haus wohnen bleibt? Wollte er dem Erben Umzugskosten ersparen? Wollte er, dass er keinen Job im jeweils benachbarten Bundesland annimmt? Wer eine Villa am Starnberger See erbt und darin wohnen bleibt, muss keine Steuern bezahlen. Wer aber eine vermietete Eigentumswohnung in Sendling erbt, muss zahlen. Hier gibt es also nach wie vor einen dringenden Reparaturbedarf." Ein weiteres Problem besteht darin, so Erik Nothhelfer, dass Immobilien, wenn sie zu einem erbschaftsteuerpflichtigen Vermögen zählen, bewertet werden müssen.

Zu diesem Zweck muss vom Finanzamt der gemeine Wert ermittelt werden, und zwar nach einem Verfahren, das in etwa dem klassischen Bewertungsverfahren der Wertermittlungsverordnung entspricht. Da aber wegen der zwingend notwendigen Gleichbehandlung aller Bewertungsfälle generelle Pauschalierungen vorgegeben werden müssen, wird das Ergebnis eher nur ausnahmsweise dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Außerdem dürften besondere Zustandsmerkmale der Immobilie wohl kaum berücksichtigt werden können, es sei denn, die für die Bewertung zuständigen Finanzbeamten führen Besichtigungen der vererbten Objekte durch und protokollieren das Ergebnis.

Wegen dieser Unsicherheit musste dem Erben die Möglichkeit eingeräumt werden, durch ein Privatgutachten den Nachweis zu erbringen, dass der vom Finanzamt ermittelte Wert den tatsächlichen Verkehrswert übersteigt. Auf die Bewertungssachverständigen aus den Reihen des IVD wird dank dieser Vorschrift in Zukunft wohl ein erhebliches Auftragsvolumen zukommen.

Das wäre aus Sicht des Verbands ein positiver Aspekt. Man wird sehen, wann neue Überlegungen angestellt werden, wenn man das neue System einer Kosten-Nutzen Rechnung unterzieht. Vielleicht kommt dann eine österreichische Lösung zustande, nämlich keine Erbschaftsteuer. Dort hatte das österreichische Verfassungsgericht die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt.

"Heiß für Makler ist", so der Vorsitzende des IVD Süd, "das bereits 2009 verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes." Es verschärft § 7 UWG, das bisher schon unzumutbare Belästigungen untersagte. Zwar stehen Makler nicht im Fokus des Gesetzes, denn es ist kaum vorstellbar, dass ein Makler sukzessive alle Hausbesitzer anruft, sich nach deren Befinden erkundigt, um ihn dann zum Verkauf seines Hauses zu überreden. Dennoch sind Makler von diesem Gesetz betroffen. Denn jeder Anruf bei einem Hauseigentümer, der sein Haus z.B. in der Zeitung inseriert hat, und damit zu erkennen gibt, dass er sein Haus verkaufen will, ist bereits eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohem Bußgeld geahndet werden kann. Natürlich gilt dies dann nicht mehr, wenn solche Anrufe im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgen.

Für das Jahr 2010 wünscht sich Herr Nothhelfer nicht nur eine bessere Förderung des selbst genutzten Wohneigentums unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Alterssicherung sowie Erleichterungen bei der energetischen Gebäudesanierung und die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für neue Impulse beim Mietwohnungsbau, sondern vor allem die Beachtung eines Satzes aus dem Koalitionsvertrag. Demnach soll das Steuerrecht spürbar vereinfacht und von unnötiger Bürokratie befreit werden.
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IVD Marktbericht: Mietwohnungsmarkt in Bayern durch ein hohes Maß an Stabilität bzw. Zuwächse dominiert; auch in München Zuwächs

Bei den Mieten in Bayern "derzeit keine nennenswerten Bremspuren durch Finanzmarktkrise", so IVD-Institutsleiter Prof. Stephan Kippes Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 15. Dezember 2009 auf einer Pressekonferenz den Herbstmarktbericht "Wohnimmobilien-Mietobjekte" vorgelegt. "Sowohl in München als auch in Bayern verzeichnen die Mietpreise im Herbst 2009 eine steigende Tendenz; wenn man den Mietwohnungsmarkt aber auch den Wohnimmobilienmarkt für Kaufobjekte betrachtet sind derzeit keine nennenswerten Bremspuren durch die Finanzmarktkrise erkennbar. Gerade im Mietwohnungsmarkt wird die Marktsituation durch ein hohes Maß an Stabilität bzw. Zuwächse dominiert", so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. In Bayern konnten im Herbst 2009 bei fast allen Objekttypen und fast allen Objektqualitäten Steigerungen festgestellt werden. Die Tendenz liegt bei +0,6 % für Reihenmittelhäuser und +5,9 % für neugebaute Doppelhaushälften, wobei neue Doppelhäuser zur Miete nur ein sehr kleines Teilsegment des Marktes ausmachen sich aber großer Beliebtheit erfreuen. Im Jahresvergleich legte der Mietpreis für Altbauwohnungen in Bayern im Herbst 2009 um 0,2 % auf 6,80 € zu. Bayernweit liegt der Mietpreis für Bestandswohnungen mit 7,50 € etwa +2,7 % über dem Vorjahreswert. In Südbayern bewegen sich die Mieten für Wohnungen aus dem Bestand weiter auf einem hohen Niveau. Der im Herbst 2008 festgestellte Höchstwert wurde im Herbst 2009 mit 8,10 € erneut übertroffen. Auch Nordbayern meldete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg des Mietniveaus um +2,9 %. Mit 8,60 € liegt der im Herbst 2009 erfasste Mietpreis für Neubauwohnungen in Bayern um +3,3 % über dem Vorjahreswert. Die Veränderung zum Herbst 2008 liegt in Südbayern bei +2,1 %. Der aktuelle Mietpreis liegt hier bei 9,10 € und in Nordbayern bei 7,0 €. Reihenmittelhäusern aus dem Bestand legten im letzten Jahr geringfügig um +0,5 % auf 900 € zu. Bei den Mieten für Reihenmittelhäuser/Neubau sind sowohl in Süd- als auch in Nordbayern Mietanstiege festzustellen. So stiegen die Preise in Südbayern um +3,1 % auf 1.089 € und in Nordbayern um +4,7 % auf 800 €. In Bayern lag der Wert im Herbst 2009 bei 1.010 €. Die Mieten sowohl für Doppelhaushälften aus dem Bestand als auch Doppelhaushälften im Erstbezug sind in Bayern erneut gestiegen. So wurden im Herbst 2009 für eine Doppelhaushälfte/Bestand durchschnittlich 1.080 € und für ein Neubauobjekt 1.230 € Miete bezahlt. Ein wichtiger Grund für das hohe Mietniveau und die erneuten Anstiege liegt in der geringen Neubautätigkeit. Vergleicht man die Baugenehmigungszahlen von Wohneinheiten in den Jahren 2008 und 1998, so lässt sich feststellen, dass in allen Landkreisen im Großraum München die Zahl der Baugenehmigungen deutlich zurückgegangen ist. Die stärksten Abnahmen verzeichneten in dem Zeitraum die Landkreise Ebersberg (-59,6 %), Landsberg (-58,4 %) und Freising (-56,7 %). In München legten die Mieten für alle Objekttypen und alle Wohnwerte im Jahresvergleich zu. Der Mietpreis je m² bei den Altbauwohnungen nahm im Herbst 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % auf 13,10 €/m² zu. Somit liegt dieser Wert leicht über dem Wert für Neubauwohnungen (13,00 €/m²). Die Wohnungen aus dem Bestand verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg von +0,8 % und liegen derzeit bei 12,10 €. Die Mietpreise bei den Reihenmittelhäusern aus dem Bestand zogen im Herbst 2009 in München ebenso an (+2,0 %) wie die der neu gebauten Reihenmittelhäuser (+1,8 %). Bei den Doppelhaushälften aus dem Bestand legte der gute Wohnwert um +2,8 % zu. Die neu gebauten Doppelhaushälften weisen Anstiege von +1,9 % aus. Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungs-instituts, von folgenden Trends: - Seit Jahren befinden sich die Baugenehmigungs-/ Baufertigstellungszahlen in Bayern auf einer kontinuierlichen Talfahrt, die sich auch im Jahr 2008 fortsetzte. So lag die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahr 2008 bei nur 30.728 Wohneinheiten. Die Veränderung zum Vorjahr lag hier bei -3,3 %. Ähnlich wie bei den Baugenehmigungen, gab es auch bei der Anzahl der neu errichteten Wohnungen eine Abwärtsentwicklung. So ging der Wert im Vergleich zum Vorjahr um 17,1 % auf insgesamt 31.773 Wohnungen zurück. - In den ersten drei Quartalen 2009 lag die Zahl der Baugenehmigungen in Bayern bei 23.775 Wohneinheiten. Monatlich wurden im Durchschnitt etwa 7.925 Wohnungen genehmigt. Nach Prognosen des IVD-Instituts wird der Wert der Baugenehmigungen aus dem Jahr 2008 erreicht bzw. leicht übertroffen. Die Zahl wird vermutlich bei ca. 31.700 Baugenehmigungen liegen. - Die Zahl der Baugenehmigungen in München nahm im Jahr 2008 nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung um 20,7 % zu. Insgesamt wurden 5.427 genehmigten Wohnungen gezählt. Die ersten neun Monate des Jahres 2009 sind in München durch einen Anstieg der Zahl der Baugenehmigungen gekennzeichnet. So wurden zwischen Januar und September 2009 etwa 10,4 % mehr Wohnungen zum Bau freigegeben, als noch im Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2008 wurden in München insgesamt 4.650 Wohnungen fertig gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr liegt die Veränderung bei +10,7 %. - Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung lag die Zahl der Privathaushalte in Bayern im Jahr 2008 bei 6,0 Mio. Im 10-Jahresvergleich stieg die Zahl der Privathaushalte um 10,7 %. Der wichtigste Grund für die wachsende Zahl der Haushalte ist der deutliche Anstieg der Zahl der allein lebenden Personen. - In Folge der zunehmenden Haushaltszahlen steigt der Bedarf an Wohnungen, wobei die Entwicklung regional sehr unterschiedlich verläuft. Wachstumsregionen Bayerns weisen bereits heute erhebliche Wohnungsengpässe auf, was an den steigenden Mieten sichtbar wird. Am deutlichsten ist diese Entwicklung in den bayerischen Großstädten zu beobachten.
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Berechtigt eine falsche Selbstauskunft zur fristlosen Kündigung?

Leitsatz der Entscheidung des Landesgerichts München I vom 25.03.2009 - 14 S 18532/08: 1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Abschluss eines Mietvertrags vom potentiellen künftigen Mieter in einer Selbstauskunft Angaben zum Arbeitgeber, zur beruflichen Stellung und zu seinen Einkünften zu verlangen. 2. Werden die Fragen nicht korrekt beantwortet, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, ohne dass sich das der Aufklärungspflichtverletzung inhärente Risiko eines Mietausfalls verwirklicht haben muss. Zum Sachverhalt: Das Herausgabeverlangen des Klägers sieht das Landesgericht als begründet an, obwohl die Beklagte einwenden konnte, dass sich die Verletzung der Aufklärungspflicht nicht verwirklicht habe; sie habe sich während der gesamten Mietzeit nie in Mietrückstand befunden. Das Landesgericht meint, dass der Kläger die Wohnung kündigen konnte, weil der Anfechtungstatbestand vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung gegeben sei. Die in der Mieterselbstauskunft gestellten Fragen waren zulässig und für den Fortbestand des Mietverhältnisses von wesentlicher Bedeutung. Fragen nach den Einkommensverhältnissen und der beruflichen Stellung sind zulässig, da sie dem Vermieter Rückschlüsse auf die Bonität des Mieters ermöglichen. Die Bonität des Mieters ist für den Vermieter von wesentlicher Bedeutung für das Entstehen und den Fortbestand des Mietverhältnisses, da sie die Hauptleistungspflicht des Mieters zur Entrichtung des Mietzinses betreffe. Fragen nach dem Arbeitgeber, der beruflichen Stellung und den Einkünften habe die Beklagte nicht korrekt beantwortet. Der Kläger habe deshalb fristlos kündigen dürfen. Die Kammer neige zu der Auffassung, dass sich durch die Aufklärungspflichtverletzung das Risiko eines Mietzinsausfalls nicht erst verwirklicht haben müsse. Bei wahrheitsgemäßer Selbstauskunft hätte der Vermieter den Mietvertrag höchstwahrscheinlich nicht abgeschlossen, und zwar gerade wegen dieses Risikos, so dass sich durch die vertragliche Bindung allein das Risiko ausreichend verwirklicht hat. Vom Vermieter könne nicht verlangt werden, dass ihm erst ein Schaden entsteht, den der Vermieter durch die Einholung ordnungsgemäßer Angaben gerade von vornherein vermeiden wollte. Stellungnahme: Neben der fristlosen Kündigung kommt auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Beides führt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, zu einem Räumungs- und Herausgabeverlangen. "Die Entscheidung ist", so der Vorstandsvorsitzende des IVD-Süd Erik Nothhelfer "an sich zu begrüßen, andererseits aber etwas bedenklich, da eine Aufklärungspflichtverletzung (die fraglos vorliegt) selbst dann einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen soll, wenn konkret kein Schaden entstanden ist, da der Mieter unstreitig regelmäßig die Miete bezahlt hat." Für Erik Nothhelfer stellt sich die Frage, ob eine Aufklärungspflichtverletzung, die keinerlei Schaden auslöste, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen kann. Immerhin deutet der Umstand, dass regelmäßig Miete bezahlt worden ist, darauf hin, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse zumindest nunmehr geordnet sind. Hinzuweisen bleibt darauf, dass die Ansicht des Landgerichts München nicht von allen anderen Gerichten geteilt wird.
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IVD
IVD-Institut: Die Aufklärungspflicht des Immobilieneigentümers

Der Leitsatz der Entscheidung des BGH vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - klingt recht selbstverständlich: Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der ungefragt zu offenbaren ist; Fragen der Vertragspartner müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Der Teufel steckt allerdings im Detail. Zum Sachverhalt: Mit notariellem Vertrag vom 4. Oktober 2006 kauften die Kläger von den Beklagten für 85.000 € ein Hausgrundstück unter Ausschluss der „Gewähr für Fehler und Mängel. Das Wohngebäude war im Jahr 1980 in Fertigbauweise errichtet worden. Den Beklagten war vor dem Vertragsschluss bekannt, dass in der Fassade Asbestzementplatten verarbeitet wurden. Sie teilten dies den Klägern jedoch nicht mit, obwohl zuvor ein Kaufinteressent wegen der Asbestbelastung von seinen Kaufabsichten abgerückt war. Nach der Übergabe forderten die Kläger die Beklagten erfolglos auf, die Fassade im Wege der Nacherfüllung zu sanieren. Die Kläger verlangen nunmehr Schadensersatz in Höhe von 38.455,34 € sowie die Feststellung, dass die Beklagten zum Ersatz weiterer Sanierungskosten verpflichtet sind. Die Vorinstanz meinte, die Kläger könnten von dem Beklagten nicht Schadensersatz in Höhe der Kosten einer Asbestsanierung verlangen. Die Verkleidung der Außenwände des Gebäudes mit Asbestzementplatten stelle schon keinen Sachmangel dar, der Gegenstand einer Offenbarungspflicht hätte sein können. Die Nutzung des Hauses zu Wohnzwecken wäre nicht beeinträchtigt. Als Erwerber eines älteren Fertighauses hätten die Kläger mit einer Asbestbelastung rechnen müssen. Auf die von den Klägern behauptete Nachfrage nach dem Material der Fassade und die darauf von dem Beklagten gegebene Antwort komme es deshalb nicht an. Diese Auffassung wird vom BGH nicht geteilt: Ob der bei der Errichtung eines Gebäudes übliche oder als unbedenklich angesehene Einsatz bestimmter Techniken oder Materialien aufgrund des technischen Fortschritts oder besserer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Bewertung der Kaufsache als mangelhaft führe, könne nicht schematisch für alle Fälle gleichermaßen beantwortet werden. Dazu seien die möglichen Sachverhaltskonstellationen - auch in ihren Auswirkungen - zu vielgestaltig. So kommt es etwa bei Altbauten mit Feuchtigkeitsschäden auf die Umstände des Einzelfalles an, weil die Verwendbarkeit der Sache je nach Art und Ausmaß der Feuchtigkeitserscheinungen unterschiedlich in Mitleidenschaft gezogen werde und der Rechtsverkehr bei älteren Häusern von vornherein nicht die heute gültigen Trockenheitsstandards erwartet. Demgegenüber sei das Vorliegen eines offenbarungspflichtigen Mangels bei der Kontaminierung eines Grundstücks mit sog. Altlasten, deren Gefährdungspotential ursprünglich als nicht gegeben oder nur als geringfügig eingestuft, nunmehr aber als gravierend erkannt worden ist, zumindest in der Regel anzunehmen. Insoweit bestehe zwar eine Gemeinsamkeit mit dem Einsatz von Baumaterialien, die ein gravierendes gesundheitsschädigendes Potential aufweisen. Das gelte umso mehr, wenn diese Materialien Stoffe enthalten, die selbst in geringen Dosen karzinogen wirken. Andererseits gelte es dem Umstand Rechnung zu tragen, dass selbst Baustoffe mit bedenklichen Inhaltsstoffen je nach der Art ihrer Verwendung und Nutzung keine konkrete Gefährlichkeit aufweisen und sie ihre Funktion unproblematisch erfüllen können, solange es nicht zu einem Substanzeingriff komme - man denke etwa an eine von Mauern umschlossene und von außen nicht zugängliche Dämmschicht -, die, solange die Ummantelung aufrechterhalten wird, keine gefährlichen Stoffe diffundiert. Vor diesem Hintergrund verbiete es sich nach Auffassung des Senats, allein auf das abstrakte Gefährdungspotenzial abzustellen. Andererseits greife es zu kurz, einen aufklärungspflichtigen Sachmangel erst bei Bestehen eines akuten Sanierungsbedarfs anzunehmen. Vielmehr ist von einem solchen Mangel erst, aber auch schon dann auszugehen, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem erheblichen gesundheitsgefährdenden Potential im Rahmen der üblichen Nutzung des Kaufobjekts austreten. Dabei liege eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit eines Wohngebäudes auch dann vor, wenn übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können. Gemessen daran liege auf der Grundlage des Vorbringens der Kläger, wonach bei den von ihnen beabsichtigten Fassadenbohrungen zur Anbringung von Außenlampen und einer Überdachung krebserregender Asbeststaub austritt, ein aufklärungspflichtiger Sachmangel vor. Fazit: Der BGH beurteilt die Fälle, in denen eine Auskunftspflicht begründet/nicht begründet ist, nicht schematisch, sondern stets fallbezogen, was im Hinblick auf EinzelfallgeSinn macht, aber auch zur Rechtsunsicherheit beiträgt. Mehr Schematik bietet mehr Rechtssicherheit. Motto: Asbest ist Asbest und hierüber ist - zumindest nach heutigen Erkenntnissen - stets aufzuklären. So gesehen ist die Überlegung des BGH bedenklich, dass dem Umstand Rechnung zu tragen sei, dass selbst Baustoffe mit bedenklichen Inhaltsstoffen je nach der Art ihrer Verwendung und Nutzung keine konkrete Gefährlichkeit aufweisen und sie ihre Funktion unproblematisch erfüllen können, solange es nicht zu einem Substanzeingriff komme. Dem BGH ist zuzurufen: Auch über eine aktuell nicht gefährliche Situation ist aufzuklären, wenn sie unter ganz bestimmten Voraussetzungen gefährlich werden kann. Insofern greift die Entscheidung des BGH nicht weit genug.
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IVD-Marktbericht: Immobilienpreise trotz Finanzmarktkrise zogen in Bayern im Durchschnitt in allen Marktsegmenten an

München: die Preis-Tendenz weiterhin steigend Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 8.12.2009 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Herbstmarktbericht „Wohnimmobilien-Kaufobjekte Bayern vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Preise sowie Markttrends auf dem bayerischen Kaufimmobilienmarkt und kann über www.ivd-sued.net erworben werden. „In München, berichtet Prof. Stephan Kippes, „bleibt die Tendenz weiterhin steigend, aber nicht mehr - wie im Vorjahr - wo teilweise zweistellige Zuwächse zu verzeichnen waren. Der Bayern-Trend weist im Herbst 2009 im Vergleich zum Vorjahr in allen Marktsegmenten Preissteigerungen aus." Der bayerische Wohnimmobilienmarkt, speziell aber auch der in München, ist derzeit, so Prof. Stephan Kippes, nicht grundlegend von der Finanzmarktkrise betroffen, wenngleich teilweise Käufer auf Grund Kurzarbeit bzw. Arbeitsplatzverlust ausfallen. Dieser Effekt wird derzeit durch Umschichtungen von Liquidität in Immobilienvermögen klar überkompensiert. Es gab bei Maklern verstärkt Nachfragen von Immobilieninteressenten, die Geld in Immobilien umschichten wollen. Auffällig ist, dass Anleger teilweise bereit sind einen hohen Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung der Immobilie einzusetzen. Der Grund hierfür ist oft das Bestreben, das Risiko anderer Anlageformen zu vermeiden. „Ausgehend von der guten Wohnlage bzw. dem guten Wohnwert verzeichneten, so IVD-Vorstandsmitglied Günter Gültling, „die Immobilienpreise in Bayern im Herbst 2009 bei allen Objekttypen Preissteigerungen. Diese lagen bei den Baugrundstücken für Einfamilienhäuser bei +6,2 %, bei freistehenden Einfamilienhäusern +2,1 %, Doppelhaushälften bei +3,9 % und Eigentumswohnungen aus dem Bestand +2,9 % sowie Neubau +1,8 %. Etwas gemäßigter war der Zuwachs bei dem Geschossbaugrund (+0,8 %) und den Reihenmittelhäusern (+1,0 %). Die Preisentwicklung in Südbayern verlief parallel zum gesamtbayerischen Trend. Einzige Ausnahme bilden Preise für den Geschossbaugrund. Hier lag die Veränderung zum Vorjahr bei -0,6 %. Die einzelnen Objekttypen entwickelten sich in Südbayern wie folgt: Baugrund für Einfamilienhäuser +6,3 %, freistehende Einfamilienhäuser +6,5 %, Reihenmittelhäuser +1,4 %, Doppelhaushälften +6,5 %, Eigentumswohnungen/Bestand +3,0 % und Neubau +0,4 %. In Nordbayern konnte im Herbst 2009 bei den Objekttypen kein einheitlicher Trend beobachtet werden. Während die Preise für Einfamilienhausbaugrund (+2,6 %), für Geschossbaugrund (+11,0 %), Eigentumswohnungen/Bestand (+0,8 %) und Eigentumswohnungen/Neubau (+5,4 %) anzogen, gaben die Preise für freistehende Einfamilienhäuser (-5,0 %), Doppelhaushälften (-2,8 %) und für Reihenmittelhäuser (-1,6 %) nach. München verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr weiterhin steigende Preise bei allen Objekttypen und Wohnwerte- bzw. -lagen. So legte der Wert für freistehende Einfamilienhäuser um +4,1 %, für Doppelhaushälften um +4,2 % und für Reihenmittelhäuser um +3,3 % zu. Die Baugrundpreise für Einfamilienhäuser stiegen hier um +1,5 %, für Geschossbau um +3,8 %. Die Veränderung zum Vorjahr lag bei den Eigentumswohnungen aus dem Bestand bei +1,8 % und bei den Neubauten bei +1,3 %. Bei den Eigentumswohnungen aus dem Bestand konnten in den meisten bayerischen Großstädten Anstiege des Preisniveaus verzeichnet werden; so etwa in Fürth (+7,7 %) und Ingolstadt (+7,4 %). In Augsburg lag die Veränderung bei +3,0 %, in Erlangen bei +6,9 %. Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes von folgenden Trends, bezogen auf den Herbst 2009: Das 1. Halbjahr 2009 ist durch einen Rückgang der Zwangsversteigerungstermine gekennzeichnet. So wurden von der Argetra in den ersten 6 Monaten 2009 bundesweit 44.719 Zwangsversteigerungstermine gezählt. Die Veränderung zum Vorjahreszeitraum beträgt -2,8 %. Die Summe der Verkehrswerte ist um 3,8 % auf 7,71 Mrd. € zurückgegangen. Der bereits vor einigen Jahren eingesetzte Rückgang der Zwangsversteigerungstermine in den neuen Bundesländern hat sich auch in der ersten Hälfte 2009 fortgesetzt. Die Immobilienpreise bewegen sich in vielen Regionen noch auf einem relativ niedrigen bzw. günstigen Einstiegspreis und auch die Zinsen sind im Moment auf einem sehr attraktiven Niveau; insofern ist der Einstiegszeitpunkt nach wie vor sehr günstig. Im November 2008 hat die Europäische Zentralbank (EZB) zum ersten Mal seit etwa fünf Jahren den Leitzins um 0,5 Punkte auf 3,75 % gesenkt. In den folgenden Monaten wurden weitere Zinssenkungen durchgeführt. Damit reagierte die Zentralbank auf die Abschwächung der Konjunktur. Seit Mai 2009 liegt der Leit-zins der Europäischen Zentralbank unverändert bei 1,0 %. Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Hypothekenzinsen sind deutlicher, als bisher angenommen. Bei einer Darlehenssumme von 100.000 € mit einer Zinsbindung von 10 Jahren gibt es bereits Bankangebote, die einen Zinssatz von unter 4,0 % effektiv anbieten. Im Vorjahr lagen die Sätze noch durchschnittlich bei 4,9 % effektiv. Das sind historisch niedrige Konditionen. Empfehlenswert ist daher für Baugeldinteressenten, sich jetzt um eine günstige Finanzierung zu bemühen und sich diese Konditionen langfristig festzuschreiben. Für diejenigen, die mit dem Erwerb einer Immobilie noch einige Jahre warten wollen, kann es sich lohnen durch den Abschluss eines Forward-Darlehens die aktuell günstigen Bauzinsen zu sichern. Die hohen Baugrundpreise wirken sich sowohl auf das Marktgeschehen in München als auch in den anderen bayerischen Großstädten aus. Ein Baugrundanteil von 64 %, wie er etwa in München zu verzeichnen ist, bedeutet, dass ein Bauherr etwa 2/3 seiner Investitionssumme für ein freistehendes Einfamilienhaus in den Baugrund investieren muss. Auch in anderen bayerischen Großstädten beträgt der Baugrundanteil an den Gesamtkosten nicht weniger als 50 %. In den Augen der Kauf- bzw. auch Mietinteressenten gewinnt das Thema Energie zunehmend an Bedeutung; dies resultiert insbesondere auch aus einer verstärkten Wahrnehmung der gestiegenen Nebenkosten. Dort, wo Energiemaßnahmen an Wohnungseigentumsanlagen durchgeführt worden sind, werden diese von Kaufinteressenten nicht immer nur als vorteilhaft angesehen. Vielfach wird hier von Kaufinteressenten auch genau geprüft, ob durch diese Maßnahmen die Rücklagen so beansprucht wurden, dass sie in den Folgejahren erst wieder durch höhere Einzahlungen aufgebaut werden müssen. Die Relevanz des Themas Energieeffizienz wird von Kaufinteressenten teilweise so hoch angesehen, dass die Abschläge, die hier gefordert werden, deutlich höher als etwaige Nachrüstungskosten sind, was vielfach nicht allein aus dem Bestreben resultiert, sich hier eine Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer argumentativ aufzubauen.
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ABI stellt zu Beginn der neuen Legislaturperiode drei zentrale Forderungen an die Politik

Am 23.11.09 stellte die Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Immobilienverbände (ABI) auf einer Pressekonferenz ihre neun Maßnahmen zu Beginn der neuen Legislaturperiode vor. Die Arbeitsgemeinschaft bayerischer Immobilienverbände (ABI) umfasst den BFW - Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Bayern e.V., Haus & Grund Bayern - Landesverband bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e. V., Immobilienverband Deutschland IVD - Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V. und den VdW Bayern - Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. Anlässlich der Pressekonferenz betonte der Vorsitzende der ABI, Sven Keussen, dass die Arbeitsgemeinschaft bayerischer Immobilienverbände (ABI) die anerkannt hohe Bedeutung der Immobilienwirtschaft im Koalitionsvertrag begrüßt, es leider aktuell jedoch an konkreten Maßnahmen zur Förderung dieser so volkswirtschaftlich bedeutsamen Branche fehlt. Wichtig ist hierbei, dass es nicht bei Worten der Politiker bleibt, sondern konkrete Maßnahmen angestoßen werden. In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, dass die ohnehin schon vage ausformulierten Punkte des Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt gestellt sind. Um die zentralen immo-bilienwirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre lösen zu können, nämlich den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Ballungszentren - speziell im Großraum München - und die energetische Ausrichtung der Immobilienwirtschaft, braucht es eine klare Unterstützung durch den Staat und konkrete Maßnahmen. Am Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken, wird auch die neue Bundesregierung festhalten. „Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht wird es erfolgsentscheidend sein, wie dieses Ziel erreicht werden soll, sagt Keussen. Die Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Immobilienverbände (ABI) stellt folgende drei Kernforderungen auf, die durch neun Maßnahmen unterlegt sind: A) Förderung des Mietwohnungsbaus 1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung um den Mietwohnungsbau anzukurbeln Es ist wichtig, den Mietwohnungsbau anzukurbeln. Dies verhindert Wohnungsnot in Ballungszentren und schafft für den Mieter eine bessere Objektauswahl und ein akzeptables Mietniveau. Zur Stärkung der Attraktivität für Vermieter und Anleger ist es wichtig, die degressive Abschreibung für den Wohnungsbau, die vor einigen Jahren gestrichen wurde, wieder einzuführen. 2. Vereinfachte und schnellere Verfahren bei zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Mietern Immer wieder entstehen Vermietern erhebliche finanzielle Schäden durch zahlungsunwillige und -unfähige Mieter. Mietausfall, Prozesskosten, anschließende Räumung und Beitreibung ausstehender Forderungen verursachen leicht Kosten im fünfstelligen Bereich. Hier ist Abhilfe notwendig. Kommt es im Anschluss an Kündigungen aufgrund nicht gezahlter Mieten zu Prozessen, müssen diese Verfahren schnell terminiert und durchgeführt werden. Auch die Räumung der Wohnung, sofern sie nicht termingerecht zurückgegeben wird, muss schneller möglich sein. Denn der betroffene Vermieter wird nicht nur durch die ausstehenden Mieten/Betriebskostenzahlungen belastet. Auch die Prozesskosten wird er von zahlungsunwilligen Mietern kaum erstattet bekommen. Daher ist es dringend erforderlich, die finanziellen Belastungen durch langwierige Verfahren nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, sondern dafür zu sorgen, dass das gesamte Verfahren bei unstrittigen Forderungen beschleunigt und vereinfacht wird, zum Beispiel durch eine einstweilige Verfügung auf Räumung. Einstweilige Räumungsverfügung anstelle wirkungsloser kürzerer Kündigungsfristen Der Passus im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, wonach die Kündigungsfristen für Wohnungen künftig einheitlich für Vermieter und Mieter sein sollen, lässt Mieterorganisationen befürchten, dass die gesetzliche Frist für die ordentliche Kündigung durch den Vermieter (derzeit 3-9 Monate) generell auf die für Mieter geltende Frist von 3 Monaten verkürzt wird. Eine solche Verkürzung würde jedenfalls für München kaum praktische Auswirkungen haben und wäre deshalb kein neuer Anreiz zur Schaffung von Mietwohnungen. 3. Bei Schönheitsreparaturen soll es weiterhin möglich sein zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbaren, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren immer wieder Schönheitsreparaturklauseln für unzulässig erklärt. Davon sind regelmäßig alle Verträge betroffen, in denen diese Klauseln enthalten sind, also auch bereits bestehende Mietverträge. Dabei handelt es sich auch um Regelungen, die der BGH früher nicht beanstandet hat. Damit sind die Vermieter einer erheblichen Unsicherheit ausgesetzt. Es ist wichtig, dass Vermieter und Mieter im Mietvertrag vereinbaren können, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Schönheitsreparaturen innerhalb angemessener Fristen fachgerecht und in der Form ausgeführt werden, dass auch ein Nachmieter darin leben kann. Werden Klauseln für unwirksam erklärt, muss auch für Formularverträge der Vertrauensschutz gelten, so dass bestehende Klauseln weitergelten, sie nur in neu abzuschließenden Verträgen nicht mehr verwendet werden dürfen. B) Beseitigung der Blockaden für Energieeinsparungen bei Immobilien 4. Streichung des § 6 Abs.1 Nr. 1a EStG damit Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bereits schon innerhalb der ersten 3 Jahre steuerlich begünstigt und damit kurzfristig umgesetzt werden Bei der Wohnungsbauförderung ist es wichtig, eine adäquate Regelung hinsichtlich des anschaffungsnahen Aufwandes zu finden. Die ABI schlägt als kurzfristig umsetzbare Maßnahme vor, den § 6 Abs.1 Nr. 1a EStG zu streichen. Diese Maßnahme ist notwendig, damit umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen bereits schon innerhalb der ersten 3 Jahre steuerlich begünstigt und damit kurzfristig umgesetzt werden. Dies soll insbesondere Investitionen energetischer Art in Bestandsimmobilien erleichtern. 5. Bauen und Sanieren wird durch die Energieeinsparverordnung 2009 überproportional verteuert; zum Ausgleich müssen die KfW-Fördermittel hierfür drastisch erhöht werden Wenn der Staat seine Klimaschutzziele erreichen will, muss er die KfW-Fördermittel drastisch erhöhen. Angebracht sind eine Vereinfachung der Förderprogramme und eine steuerliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen durch Gewährung erhöhter Absetzungen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, die zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber über das Ziel hinaus geschossen. Durch die EnEV 2009 erhöhen sich die Anforderungen an Wärmeschutz und Heizeffizienz bei Neubau und Modernisierung von Wohnungen um 30 %. Die Baukosten würden deshalb immer weiter in die Höhe getrieben werden. Trotz gleichbleibender Investitionen würden in Folge dessen möglicherweise immer weniger Wohnungen gebaut und saniert werden. 6. Befreiung von EnEV-Standards bei Modernisierungen Beim Wohnungsbestand sieht die Politik leider das größte Einsparpotential. Inzwischen sind die Anforderungen an Modernisierungen so hoch, dass diese vielfach nicht mehr wirtschaftlich machbar sind und oft nur noch ein Abriss und Ersatz-Neubau in Frage kommt. Für einige Wohnungsunternehmen gibt es nur die Alternative, nichts mehr in die Bestände zu investieren, da die Vorgaben unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht zu erfüllen sind. Abhilfe kann eine Befreiung von EnEV-Standards bei Modernisierungen schaffen. 7. Zurückstellung der EnEV 2012 Die hohen Standards der Energieeffizienz von Wohngebäuden im Rahmen der EnEV 2009 sollten umfassend evaluiert und die bestehenden Regelungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden. Es ist notwendig die für das Jahr 2012 geplante nächste Verschärfung der Energieeinsparverordnung auszusetzen. Erst nach einer Evaluierung kann überhaupt eine weitere Veränderung der Energieeinsparverordnung diskutiert werden. Mit der EnEV 2012 sollen sich die energetischen Anforderungen an Neubauten und für Modernisierungen nochmals um 30 % verschärfen. 8. Mietrechtliche Hemmnisse der Sanierung der energetischen Gebäudesanierung beseitigen Grundsätzlich sollten in einem ersten Schritt zumindest die mietrechtlichen Hürden der Sanierung abgebaut werden. Notwendig ist daher der gesetzliche Ausschluss von Mietminderungen während der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen, weiter ist es notwendig Modernisierungsmieterhöhungen auch bei Staffel- oder Indexmieten zuzulassen. Notwendig ist auch die Reduzierung von überzogenen formellen Anforderungen an die Ankündigung der Sanierungsmaßnahmen. C) Erleichterung und Verbesserung des Zugangs zu Wohneigentum 9. Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums muß verbessert werden Die seit dem Jahr 2008 greifende Wohneigentumsförderung durch das Eigenheimrentengesetz begrüßt die ABI zwar sehr; diese Förderung wird jedoch nach Untersuchungen des empirica Instituts erst im Jahr 2011 spürbare konjunkturelle Effekte nach sich ziehen. Um diese Förderungslücke bis zum Jahr 2011 zu schließen, ist die Gewährung eines befristeten Schuldzinsenabzugs zur Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 notwendig. Dies würde den Anreiz für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erhöhen und somit zusätzlich eine Belebung der Neubautätigkeit bewirken. Weiter notwendig sind ein Zuschuss von 4.500 Euro - begrenzt bis zum Jahr 2010 - zur Errichtung oder Anschaffung eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung und ein Kinderzulage in Höhe von 500 Euro pro Kind, um eine weitergreifende Unterstützung von Familien zu bewirken. Auch der Zugang zur Förderung durch Wohn-Riester-Produkte muss deutlich verbessert werden. Insbesondere sollte die vermietete Immobilie in die Förderung einbezogen und das Eigenheimrentengesetz vereinfacht werden. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung ist dem Käufer einer Immobilie schwer zu vermitteln.
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IVD Süd e.V. sieht Vertrauen der Politik in die Immobilie gestärkt

Sehr positive Ansätze im Koalitionsvertrag - Konkrete Einzelmaßnahmen müssen jetzt zügig umgesetzt werden Der Immobilienverband IVD begrüßt den Koalitionsvertrag ausdrücklich als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Das Vertrauen der Politik in die Immobilie wird durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von CDU/CSU und FDP gestärkt. "Dazu trägt das ausdrückliche Bekenntnis im Koalitionsvertrag zur Immobilie als Altersvorsorge und zur Stärkung der Wohneigentumsquote in Deutschland einen ganz wichtigen Anteil", sagt Erik Nothhelfer, Vorstandsvorsitzender des IVD Süd e.V. "Wir haben uns als Immobilienverband IVD für die Aufnahme des Bekenntnisses zum Wohneigentum in den Koalitionsvertrag stark gemacht und sehen in diesem Punkt ein deutliches Bekenntnis der neuen Regierung." Mietrecht, energetische Sanierung und Neubau Wichtige Punkte, die der IVD in den vergangenen Monaten aktiv begleitet hat, finden sich ebenfalls im neuen Koalitionsvertrag wieder. So soll das Mietrecht angepasst werden. Die energetische Sanierung von Immobilien wird dadurch erleichtert. Während einer solchen Sanierung dürfen künftig keine Mietminderungen mehr geltend gemacht werden. "Das erleichtert uns als Immobilienmaklern und Verwaltern die Beratung von Immobilieneigentümern ganz erheblich. Vor diesem Hintergrund können wir zusammen mit den Eigentümern die energetische Sanierung von Immobilien leichter und effizienter durchführen", zeigt sich Erik Nothhelfer erfreut. Auch die Vollstreckung von Räumungen bei säumigen Mietschuldnern solle erleichtert werden. Die Regierung plant ferner eine Gleichstellung der Kündigungsvorschriften im Mietrecht. Etwas kürzer fällt die Passage zum erforderlichen Neubau von Wohnungen in Deutschland aus. "Wir gehen mit großer Selbstverständlichkeit davon aus, dass sich hinter der Formulierung im Koalitionsvertrag die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohnungsneubau verbirgt" so Erik Nothhelfer weiter. "Als sehr positiv sind auch die Herausnahme des selbstgenutzten Wohneigentums aus dem einzubringenden Vermögen bei der Neuregelung des Schonvermögens für Hartz-IV-Bezieher sowie die Umstellung bei der Auszahlung des Wohnkostenzuschusses an den Vermieter und den das Eigentum verwaltenden Immobilienverwalter zu nennen." Konkrete Maßnahmen könnten deutlicher gefasst sein An anderer Stelle zeigt sich der IVD-Vertreter kritischer im Umgang mit dem Koalitionsvertrag. "Bei allem Verständnis dafür, dass nicht jede Einzelmaßnahme in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben werden kann, hätten wir uns eine deutlichere Kommentierung der Veränderungen bei der Wohn-Riester-Regelung gewünscht. Die Aufhebung der nach gelagerten Besteuerung wäre ein wichtiger Hinweis im Koalitionsvertrag gewesen, so Erik Nothhelfer. Grunderwerbsteuer "Wir sehen zusätzlich die Erfordernis, dass die Landesregierung die Politik in Berlin unterstützt. Den positiven Effekt aus den verschiedenen Maßnahmen auf Bundesebene sollte das Land mit einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Erstkäufer von selbstgenutzten Wohnimmobilien unterstützen. Hier kann ein wichtiger Beitrag auf Landesebene zur Förderung der Wohneigentumsquote erbracht werden", sagt Erik Nothhelfer, Vorstandsvorsitzender des IVD Süd e.V. "Insgesamt ist der Koalitionsvertrag ein positiver Auftakt für die Zusammenarbeit mit der Regierung in den kommenden vier Jahren", so Erik Nothhelfer." Die Arbeit beginnt jetzt mit der Umsetzung der konkreten Vorhaben. Wir vom Immobilienverband IVD werden die Anliegen der in unserem Verband organisierten fast 6.000 Immobilienmaklern Verwalter und Sachverständigen formulieren. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass unsere Mitglieder einen enormen Immobilienbestand und viele Mieter und Eigentümer in allen Immobilienfragen wirkungsvoll beraten." Über den IVD Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus dem bis dahin selbständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
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IVD Institut: Muss der Mieter noch Schönheitsreparaturen durchführen?

Um es vorweg zu nehmen: Ja, er muss, wenn diese Verpflichtung wirksam vereinbart worden ist. Durch eine Reihe von BGH-Entscheidungen ist mancherorts der Eindruck entstanden, dass die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht (mehr) auf den Mieter abgewälzt werden kann. Zunächst einmal zum Ausgangspunkt: Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, dem Mieter eine mangelfreie Mietsache (Wohnung) zu überlassen und sie während der Mietdauer in diesem Zustand zu erhalten. Das heißt, dass der Vermieter nach dem Willen des Gesetzgebers des BGB auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen hätte. Es ist aber zwischenzeitlich anerkannten Rechts, dass diese Verpflichtung - in gewissem Umfang, darum wird es im Weiteren gehen - auf den Mieter übertragen werden kann, wonach dieser nach bestimmten Zeitabschnitten renovieren muss. Bis ins Jahr 2007 hinein blieben Klauseln unangetastet, die zum einem einen verbindlichen Zeitpunkt für die Durchführung der Schönheitsreparaturen vorsahen (3 Jahre für Küche und Bad, 5 Jahre für Wohnräume und 7 Jahre für sonstige Räume) und zum anderen eine Endrenovierung zumindest für den Fall verlangten, dass die Wohnung renoviert übergeben wurde. Da es sich bei all diesen Bestimmungen fast stets um formularmäßig getroffene Regelungen handelt, unterliegen sie einer sogenannten Klauselkontrolle, d. h. es wird insbesondere geprüft, ob sie für Mieter angemessen sind. Dies hat der BGH für den Fall verneint, dass es sich bei der vereinbarten Frist um eine sogenannte starre Frist handelt. Eine solche Regelung sei unangemessen, weil Wohnräume einer unterschiedlichen Abnutzung unterliegen. Der/die nur am Wochenende anwesende Junggeselle/in wird die Wohnung weniger abnutzen als eine Familie mit kleinen Kindern und Hund. Ist eine Regelung für einzelne Personen unangemessen, so ist die Verwendung dieser Klausel insgesamt unzulässig, denn es gilt ein abstrakter und genereller Maßstab und der Grundsatz der klauselverwenderfeindlichsten Auslegung. Die Fristenregeln müssen deshalb dahin relativiert werden, dass Schönheitsreparaturen entweder nur „in der Regel oder „im Allgemeinen nach 3, 5 oder 7 Jahren durchzuführen sind. Sind die Fristen nicht flexibel, führt dies zur Unwirksamkeit der Klausel. Sie kann auch nicht auf ihren wirksamen Kern reduziert werden. Im AGB-Recht gilt nämlich das Verbot der sogenannten geltungserhaltenden Reduktion. Wenn dann noch eine Endrenovierungsklausel hinzukommt, tritt - aus der Sicht des BGH - ein so genannter Summierungseffekt ein. Die Regelung ist dann gewissermaßen doppelt unwirksam. Wenn nämlich der Auszug nur kurze Zeit nach der letzten Schönheitsreparatur erfolgt, erscheint es dem BGH unangemessen, den Mieter nochmals renovieren lassen zu dürfen. Endrenovierungsklauseln, die nunmehr generell unwirksam sind, können aber durch Quotenabgeltungsklauseln ersetzt werden, wonach diejenigen Kosten verlangt werden können, die dem seit der letzten Schönheitsreparatur abgelaufenen Zeitraum im Verhältnis zum Gesamtzeitraum eines Turnus entsprechen. Wohlgemerkt aber nur, wenn die hierfür vorgesehenen Fristen nicht starr sind. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bedeutende Formularvertragsverlage bereits von der Aufnahme der Quotenabgeltungsklausel absehen, weil sie fürchten, dass der BGH alsbald auch diese ins Visier nehmen und mit einem Unwerturteil belegen wird. Die Schönheitsreparaturklauseln sind also keineswegs tot, was der Mieter allzu schnell euphorisch begrüßt hat und viele Vermieter zutiefst bedauert haben. Die Abwälzung ist aber schwieriger geworden. Der Vermieter muss Augenmaß beweisen und er muss wissen, dass die Grundsätze des BGH gleichermaßen für Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht gelten.
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Doppelhaushälften:
Preise im Bayern-Trend leicht steigend

In München weiter boomende Preise bei Doppelhaushälften Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat die Preisentwicklung für Doppelhaushälften (guter Wohnwert, inkl. Garage) in Bayern untersucht. Im Bayern-Trend stieg der aktuelle Wert im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 % auf 312.000 €. „Den deutlichsten Preisanstieg", so Prof. Stephan Kippes vom IVD-Marktforschungsinstitut, „zeigt immer noch München mit einem Plus von 5,2 %. Weiterhin liegen die Werte für Doppelhaushälften in der bayerischen Landeshauptstadt mit 610.000 € auf höchstem Niveau." Die Preise für Doppelhaushälften in Bayern hatten in dem Zeitraum zwischen Herbst 2004 (293.000 €) und Herbst 2007 (319.000 €) kontinuierliche Anstiege zu verzeichnen. Dieser Trend wurde im Jahr 2008 unterbrochen, setzte sich aber im Frühjahr 2009 weiter fort. Rückblickend lagen die Preise für Doppelhaushälften in Oberbayern bei 396.000 € im Herbst 2000. Dann sank das Preisniveau (mit Ausnahme vom Herbst 2003 mit 382.000 €) und erreichte im Herbst 2004 mit 365.000 € den niedrigsten Wert der letzten 10 Jahre. Seitdem erholten sich die Preise. Der Rückgang der Preise im Frühjahr 2008 (386.000 €) zeigt zwar im Herbst 2008 (393.000 €) noch keine Wirkung, wird aber im Frühjahr 2009 mit 380.000 € deutlicher (-1,7 % im Jahresvergleich). In München lag dieser Objekttyp zwischen Frühjahr 2002 und Herbst 2005 stabil auf sehr hohem Niveau. Auch hier sind die Werte weiter im Begriff zu steigen. Der aktuelle Wert ist in der Zehnjahressicht ein absoluter Höchstwert. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Haustyp Doppelhaushälften vor allem in München sehr gefragt ist. Es handelt sich bei Doppelhaushälften grundsätzlich um einen sehr gefragten, relativ krisenresistenten Objekttyp, da an den meisten Standorten eine Ausweitung des Angebotes angesichts einer kargen Baugrundsituation nicht möglich ist.
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Energetische Haussanierung -
Viel Beratung, wenig Umsetzung

Sinnvolle energetische Gebäudesanierungen dürfen nicht länger durch Gesetzgeber und Rechtsprechung behindert werden Von ca. 570.000 Mietwohnungen in München sind nur ca. 100.000 Wohnungen energetisch vollständig saniert (z. B. Vollwärmeschutz, Dachfassade, Kellerdecke, Heizungsanlage), weitere ca. 120.000 teilweise (z. B. durch neue Fenster). Ca. 350.000 Wohnungen sind unsaniert - 150.000 davon sind neueren Baujahrs ohne Sanierungsbedarf, die restlichen ca. 200.000 Wohnungen, meist aus den 50-iger bis 70-iger Jahren, können als sanierungsbedürftig gelten, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Immobilienverbände ABI (vormals ARGE genannt), Dipl.-Betriebswirt (FH) Sven Keussen, der auch stellvertretender Vorsitzende des IVD Süd ist. Daher darf eine sinnvolle energetische Gebäudesanierung dieses Bestandes nicht weiterhin durch Gesetzgeber und Rechtssprechung behindert werden. Die Arbeitsgemeinschaft bayerischer Immobilienverbände (ABI) umfasst den BFW - Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Bayern e.V., Haus & Grund Bayern - Landesverband bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e. V., Immobilienverband Deutschland IVD - Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V. und den VdW Bayern - Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. Diese eher dürftige Sanierungsquote bei den Münchner Wohnungen deckt sich mit den Erfahrungen der ABI. Einer stark und stetig steigenden Nachfrage nach Energieberatungen steht eine nur zögerliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen gegenüber. Führen bei selbst genutzten Wohnungen und Häusern noch zwei von drei Beratungen zu einer Ausführung der empfohlenen Maßnahmen, sinkt diese Quote bei vermieteten Wohnungen auf unter 30 %. „Dies ist eine erschütternd niedrige Quote, so Sven Keussen. Vor Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist, so Keussen, nicht nur eine technische, sondern insbesondere bei vermieteten Wohnungen auch eine umfassende rechtliche Beratung erforderlich, u. a. über die Pflichten des Vermieters zur rechtzeitigen Ankündigung und Erläuterung der Maßnahme, der Duldungspflicht des Mieters und den Möglichkeiten einer Umlage der Modernisierungskosten. Grundsätzlich liegen energetische Sanierungsmaßnahmen auch wesentlich im Interesse des Mieters da sich die Betriebskosten reduzieren und Mieter und Vermieter so gemeinsam einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Dennoch stellt die Rechtsprechung hohe, zum Teil überzogene formalistische Anforderungen an die Ankündigung der Maßnahme. Der Mieter muss nicht nur über die Maßnahme als solche informiert werden (z. B. Einbau einer neuen Heizung), sondern nach Auffassung vieler Mietgerichte auch über sämtliche Modalitäten der Ausführung, so z.B. welche Leitungen an welchen Stellen verlegt werden. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass der Mieter dem Handwerker den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern darf oder die Modernisierungsumlage nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung bezahlen muss. Häufig kündigt sich von Seiten der Mieter Widerstand gegen die energetische Sanierung an, z. B. durch ein Schreiben des Mieteranwalts oder Mietervereins, wonach die beabsichtigte Maßnahmen angeblich nicht effektiv genug oder zu teuer sind, der Mieter den Mietzuschlag nicht bezahlen kann oder will oder der Mieter bereits jetzt eine Mietminderung für die Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten ankündigt. Ursächlich ist wohl die Tatsache, dass zwar mehr als 90 % der Mieter Investitionen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes für notwendig halten. Eine höhere Miete als Folge dieser Investitionen akzeptieren aber nur 5 % der Mieter. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung. Kündigt sich gegen die beabsichtigte Sanierung Widerstand von Seiten der Mieter an, nehmen nach den Erfahrungen der ABI mehr als ¾ der Vermieter Abstand von den beabsichtigten Maßnahmen. Der Grund: In der Regel wohnt der Vermieter nicht im Haus. Die Energieeinsparung käme daher ohnehin nur dem Mieter zu Gute. In München lassen sich darüber hinaus auch energetisch nicht oder nur teilweise sanierte Wohnungen gut vermieten. Grundsätzlich kann der Vermieter nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme, die den Wohnwert der Mietsache verbessert oder zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führt, die jährliche Miete der betreffenden Wohnung um 11 % der Kosten erhöhen, die er anteilig für die Wohnung aufgewendet hat (§ 559 BGB). Enthält der Mietvertrag jedoch eine Staffel- oder Indexmiete, kann der Vermieter die Kosten einer freiwillig durchgeführten energetischen Sanierung nicht auf die Miete umlegen. Eine Mieterhöhung ist dann dauerhaft während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung ausgeschlossen (§§ 557 a Abs. 2 S. 2, 557 b Abs. 2 S. 2 BGB). Dies ist immer häufiger der Fall, da Vermieter wegen der Kompliziertheit und Streitanfälligkeit von Mietspiegeln und Vergleichsmieten zunehmend Indexmieten vereinbaren. Die künftige Entwicklung der Miete richtet sich dann ausschließlich nach dem amtlichen und monatlich veröffentlichten Lebenshaltungskostenindex. Inzwischen wird bei mehr als 2/3 der Neuabschlüsse eine Indexmiete vereinbart. Der Nachteil: Der Vermieter kann keine Kosten für freiwillig durchgeführte energetische Sanierungen auf die Miete umlegen. Sollen sinnvolle energetische Sanierungen nicht weiterhin durch die derzeitige Rechtslage behindert werden, sind - nach Ansicht der ABI - Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung erforderlich: - Gesetzlicher Ausschluss von Mietminderungen während der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen - Zulässigkeit eines Modernisierungszuschlages auch bei Index- und Staffelmieten - Reduzierung von überzogenen formellen Anforderungen an das Ankündigungsschreiben sowie an die Effizienz von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die Mietgerichte
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ABI